Ist das Urteil irgenwo einsehbar?

6 Antworten

nein, Du hast auch kein Anrecht darauf.

Datenschutz, Schutz der Persönlichkeit. Da kann man nicht einfach her gehen und Einsicht in die Akten verlangen wenn es um andere Dinge als um das geht, wegen was man erschienen ist.

Nein.

Kannst natürlich dort nachfragen, aber da du nur Zeuge warst wird dir die Auskunft sicher verwährt bleiben.

Du würdest nur dann Auskunft über den Ausgang des Verfahrens bekommen, wenn Du dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen könntest - also weil Du beispielsweise ´Schadenersatzansprüche geltend machen willst.

Urteile werden verkündet. Wenn das Verfahren nicht ausnahmsweise nicht-öffentlich ist, dann ist die Urteilsverkündung ebenfalls öffentlich. Du könntest also zum sog. Verkündungstermin gehen, wenn Du herausfindest, wann und wo die Verkündung stattfindet. Eine schriftliche Veröffentlichung von Urteilen der unteren Instanzgerichte findet in aller Regel nicht statt, so dass Du im Internet o.ä. das Urteil nicht finden wirst.

Wenn es eine öffentliche Verhandlung war ist es üblich,dass auch ein Zeuge der Verhandlung bis zum Ende beiwohnen darf.Da das allem Anschein nach nicht so war ist davon auszugehen,dass es keine offentliche Verhandlung war und dann hast du keine Möglichkeit etwas in Erfahrung zu bringen.Es sei denn der Zufall kommt dir zu Hilfe.

TimBerlin 
Fragesteller
 06.05.2014, 14:55

Richtig, war es nicht