Beschuldigt wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Wie kann ich mich wehren?
Vor ein paar Wochen,saß ich als Zeuge bei Gericht. Ich machte ganz normal meine Aussage,wie ich es gessehen habe. Die Gerichtsverhandlung war ein ziemliches Durcheinander. Der Anwalt des Angeklagten hatte das Talent seine Spielchen zu treiben. Nächste Woche geht das Theater weiter und ich muß wieder aussagen. Gestern bekam ich eine Vorladung von der Polizei zur Anhöhrung als Beschuldigter wegen uneidlicher Falschaussage. Ich würde mir sowas gar nicht trauen. Heißt das jetzt,daß ich mir als Zeuge nun auch noch einen Anwalt nehmen muß? Mir ist doch völlig egal,ob der Angeklagte verurteilt wird oder nicht,aber so wars nunmal und alles andere wäre gelogen. Hat noch jemand dise Erfahrung gemacht?
5 Antworten
Mach dir erstmal keine Gedanken! Bleibe bei der Wahrheit und gut ist. Der Anwalt will dich vermutlich einschüchtern. In Deutschland muß immer noch die Schuld bewiesen werden, wenn du also wirklich die Wahrheit erzählst, kann dir nichts passieren.
Einen Anwalt kannst du dir natürlich nehmen, aber der kostet Geld. Ist erstmal nicht notwendig.
Wenn ich zur Polizei vorgeladen werde, nehme ich mir erstmal keinen Anwalt,außer ich habe das Geld dafür. Wenn dann ein Verfahren gegen mich eröffnet werden sollte, dann würde ich einen nehmen.
Diese Provokative Frage kommt daher, dass man in Italien immer noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, durch Schätzung des Polizisten als Rechtsgültig erklärt!!!
Da wird ein neues Strafverfahren eröffnet, diesesmal leider gegen Dich!
Du solltest Dir wirklich einen Anwalt nehmen und genau klären, was Du gesagt hast und, ob das auch wirklich so stimmte.
Der Rechtsanwalt hat das Recht auf Akteneinsicht. Er kann lesen, was im Protokoll über Deine Aussage steht und Dich dann juristisch beraten, was Du in dem Prozess weiter sagen solltest.
Na, diese Woche geht das ganze ja weiter. Das ändert aber nichts an meiner Aussage. Werde das auch noch mal klar und deutlich rüberbringen. Alles nur Taktik von disem Gesetzesverdreher. Andere zeugen sind erst gar nicht aufgetaucht. Zumindest kann man die Leute verstehen,wenn keiner was gesehen haben will. Am Ende ist man selber kriminell. Das bringt allerdings mein Weltbild ins wanken,nämlich nicht wegzugucken.
Nein, da gibts erst mal eine Anhörung, und danach entscheidet ein Staatsanwalt, ob er ein Verfahren beantragt, bzw. eröffnet.
Diese Provokative Frage kommt daher, dass man in Italien immer noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, durch Schätzung des Polizisten als Rechtsgültig erklärt!!! Wie schon beim Vorredner Kommentiert
Zu der Anhörung kannst du gehen, mußt du aber nicht. Es steht dir frei, einen Anwalt mitzunehmen. In der Anhörung kannst du zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Dort erfährst du, was dir vorgeworfen wird. Vermutlich hat der Angeklagte oder Staatsanwalt Anzeige erstattet. 8je nachdem, von wem du geladen warst)Wenn du vor Gericht die Wahrheit gesagt hast, brauchst du keine Angst zu haben. Wenn du keinerlei Voteil vom Ausgang des Verfahrens hast, hast du ja auch keinen Grund, ein Falschaussage zu machen. Die Polizei wird das schon richtig einordnen.
Ich glaube nicht, daß in dieser Sache irgendwas passiert, bevor in der anderen Sache, in der du aussagst, entschieden ist.
Hallo.
Ruhe bewahren solange du die Wahrheit sagst, Lass dich nicht einschüchtern.
Wie du es gesehen hast bedeutet nicht, wie der Tatvorgang verlaufen ist.
Das ist mir schon klar ! Ich habe auch nur gesagt was ich gesehen habe und was nicht.
Ja und? Er/sie kann ja nur sagen, was er/sie gesehen hat. Inwiefern hat jetzt deine Antwort einen Bezug zur Frage?
Der Angeklagte sagt nichts. Der Anwalt stiftet Verwirrung und ich habe von meiner Aussage keinen Vor-oder Nachteil. Einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Ich denke der Anwalt will sicherlich seinen Mandanten da rauskloppen und stellt deshalb alles in Frage.
Wenn jemand bei der Polizei oder erst recht vor der Staatsanwaltschaft als Beklagter eine Aussage macht, der sollte sich besser einen Rechtsanwalt nehmen.