Ist das schon Rufmord...Tatsachen ansprechen die der Warheit entsprechen?

9 Antworten

Du kannst das aufgezeichnete als Gedächnisstütze nutzen, und später halt mitteilen, dass Du alles so behalten hast.

Du musst aber folgendes bedenken: Es gibt den Straftatbestand der Beleidigung.

Meist wird eine Beleidigung durch falsche Tatsachenbehauptungen unterstützt Aber eine Beleidigung kann auch auf einer wahren Tatsachenbehauptung fußen.

Wenn Du so ein Video machst, mit dem Hintergedanken, einer Person zu schaden, so kann der Schuss durchaus nach hinten losgehen. Das kann durchaus Rufmord sein.

hatte einen Konflikt mit einer Person (habe das aufgezeichnet)

Straftat, wenn ohne Erlaubnis des anderen

Es handelt sich um eine Person des öffentlichen Lebens übrigens.

Egal

Darf ich ein Video erstellen und sagen was passiert ist?

Ja, darfst Du. Sollte dann vielleicht als "Gesprächsprotokoll aus dem Gedächtnis" oder so deklariert werden.

Wenn ich die Handlung erzähle, muss ich genau zitieren oder reicht es wenn man es grob erzählt, aber es sinnesgemäß ist?

Möglichst nah am Geschehen bleib

Darf ich auch erzählen, dass ich ein gespräch mit dem anwalt der person hatte usw.? also ein hin und her schreiben?

Ja, wenn es stimmt.

Wenn ich das richtig verstehe, hattest du einen privaten Konflikt mit einer Person die in der Öffentlichkeit steht.

Und nun möchtest du eine Schlammschlacht daraus machen. Für was ? Um dich selbst ins Rampenlicht zu bringen ?

Auch wenn sich der Promi daneben benommen hat, so lange es sich um keine Straftat handelt, sondern einfach um eine schäbige Aktion von ihm und du dich so rächen willst, dann finde ich das moralisch gesehen nicht in Ordnung.

Man löst Konflikte unter sich und stellt niemanden an den Pranger.

Rufmord ist es sicher nicht, wenn es der Wahrheit entspricht aber mit dem heimlich gemachten Video hast du eine Grenze im Rechtssystem überschritten. Dafür müsstest du gerade stehen.

Und so versuchen dich nun die Anwälte zu stoppen eine solche Peinlichkeit publik zu machen, in dem sie dich darauf aufmerksam machen, dass ihr Mandant durch eine illegale Aktion von dir geschädigt wird und dies Folgen für dich haben wird.

Also eben, wenn es sich nicht um eine Straftat handelt, sondern er sich einfach daneben aufführte, dann werden dir seine Anwälte schon Feuer unterm Hintern machen.

"Sie haben jemanden umgebracht!"

"Ne, also... Das ist jetzt üble Nachrede. Man könnte jetzt ja glauben, ich hätte etwas schlimmes getan". Und so wurde sie nie verurteilt.

Wenn es wahr ist, darfst du es natürlich sagen.

Aber ob du eine Aufnahme machen darfst oder gar veröffentlichen... keine Ahnung.
Da aber DashCam-Videos zugelassen werden, kann ich mir gut vorstellen, dass das auch gerichtlich zugelassen werden könnte. Aber wie gesagt, da habe ich wirklich absolut keine Ahnung.

DeiDei2303  01.10.2020, 02:40

Genau genommen* steht im StGB ~"wenn es nachweislich wahr ist".
Aber wenn du eine Aufnahme hast, ist der Punkt offensichtlich gegeben.

Anonym293402  01.10.2020, 02:50
@DeiDei2303

Die Aufnahme ist vor Gericht nicht verwertbar. Sprich vor Gericht existiert sie einfach nicht.

StGB Paragraph 186: Sofern die Aussage stimmt und nicht dazu gedacht ist die gesellschaftliche Stellung des Gegenüber zu reduzieren und diese Aussage öffentlich gemacht wird, im speziellen durch Schrift, handelt es sich nicht um üble Nachrede/“Rufmord”.

PotenzenHilfe 
Fragesteller
 02.10.2020, 04:11

Und das ich das gefilmt habe und im Video erwähnt habe...Kann man damit argumentieren und das Video löschen? Deren Anwälte haben mich schon im Visier.

Ich kann die Aussagen anhand des Videos ganz leicht beweisen. Kann man das vor Gericht nutzen? Weil ich die gesellschaftliche Stellung ein klein wenig schon damit reduzierte.

PotenzenHilfe 
Fragesteller
 02.10.2020, 04:17
@PotenzenHilfe

Durch ein Video würde ich es übrigens öffentlich machen, richtig?

Juraschnura  02.10.2020, 04:19
@PotenzenHilfe

Sofern es wahrheitsgemäß ist, was du über diese Person in dem Video sagst, ist es keine üble Nachrede. Das darfst du dann auch veröffentlichen. Du solltest das aber im Ernstfall auch vor Gericht beweisen können. Eigene Aufnahmen werden da aber nicht gerne gesehen, da man diese auch leicht fälschen kann.

Juraschnura  02.10.2020, 04:19
@PotenzenHilfe

Ja ein Video auf einer öffentlichen Plattform wie zB. YouTube würde es öffentlich machen.