Mordruf! Was soll ich denn tun!?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na da werde ich das mal aufklären. Mordruf gibt es nicht, Du meinst sicher Rufmord nach Deiner Beschreibung. Aber das ist auch nicht ganz richtig, denn es ist nur umgangssprachlich für üble Nachrede (§186 StGB) oder Verleumdung (§187 StGB). Wenn sich die Person unbefugt in Euer Privatleben drängt, Euch dauerhaft belästigt und mit dem Leben bedroht (Stalking), käme auch noch Nachstellung (§238 StGB) in Frage. Das höre ich aber nicht so richtig heraus.

In allen drei Fällen handelt es sich um Strafdelikte, also gehst Du am besten zur Polizei und stellst Strafanzeige. Danach wird sich die Staatsanwaltschaft einschalten und den Täter entsprechend vor Gericht zerren. Bei übler Nachrede und Verleumdung steht der Täter in der Bringschuld. Das heißt, dass er nachweisen muss, dass sich seine Aussagen der Wahrheit entsprechen. Wenn nicht, würde er wegen eben diesen Delikten zu bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe verurteilt werden.

Die Kosten trägt im Falle einer Verurteilung der Täter, im Falle dass er unschuldig ist, wird dies aus der Staatskasse bezahlt. Einen eigenen Anwalt brauchst Du bei Strafsachen in der Regel nicht.

Es gibt auch noch den Weg über den Zivilprozess. In der Regel geschieht das aber erst, nachdem die Strafsachen entschieden worden sind. Wenn Dir und Deiner Familie zum Beispiel einen erheblichen Schaden aus seiner üblen Nachrede entstanden ist, z.B. dass Du Dein Geschäft unter diesen Umständen nicht mehr weiterführen kannst, da Du durch die Verleumdung Kunden verloren hast, kannst Du auch auf zivilrechtlichem Wege auf Schadensersatz klagen. Dazu brauchst Du einen Anwalt, der auch Geld kostet. Solltest Du hilfsbedürftig sein, kannst Du auch Beratungshilfe und Gerichtskostenhilfe beantragen. Solltest Du auch diesen Fall gewinnen, werden insbesondere die Gerichtskosten dem Täter auferlegt.

Falls keine Fluchtgefahr besteht und der Täter demnach in der Strafsache nicht in Untersuchungshaft sitzt, er Dich aber weiter belästigt, kannst Du auch eine einstweilige Anordnung erwirken. Das geht sehr schnell, würde ich aber nie ohne Begleitung eines Anwalts tun. Verstößt der Täter gegen diese, wird er somit sofort verhaftet.

Zu den Erfolgschancen sag ich mal nichts, außer dass es im Falle einer Nachstellung besonders schwierig wird. Denn - und jetzt kommt der Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und kann dementsprechend keine Rechtsauskünfte erteilen. Insofern handelt es sich lediglich um Erfahrungswissen.

Also "MOrdruf" gibts nicht, du meinst sicher Rufmord.

Mit einem Anwalt kannst du nur auf Unterlassung klagen. Den Anwalt zahlt der, der den Prozess verliert. Wenn es gar nicht zum Prozess kommt, weil der andere freiwillig zustimmt es zu lassen oder ein Vergleich geschlossen wird oder du selbst zurückziehst, zahlt jeder seine Anwalt selbst.

Die Polizei kann zwar eine Anzeige aufnehmen, aber viel Erfolg gebe ich dem nicht. VOr allem, wo sie ja schon sagt, sie würde es lassen.

es Heisst Rufmord und ist Strafbar aber wieviel richtet sich dann nach dem Urteil wenn es den dazu kommen sollte

Es handelt sich hier erstmal um uebele nachrede und verltzen der Privatsphäre usw einfach mal zur Polizei gehen diese werden dich dann informiren was fuer Anzeigen du ziviel stellen kannst in einem Falle wie Aufruf zum Mord wird allerdings sich dann der Staatsanwalt einschalten ( kostenlos) bitte höhre hier nicht auf irgendwelche hobby anweälte bei ernstne Sachen gehe zur Polizei (dem freund und helfer) und rede mit den die beraten dich kostnelos ob man es anzeigen kann oder nicht und wenn wie was wo

Er meint sicher nicht Aufruf zum Ruf. Er meint sicher Rufmord, also Verleumdung bzw üble Nachrede.

Es gibt keinen Reichsanwalt!