Rufmord im Bezug auf illegale Drogen?
Person X, welche von mehreren nicht relevanten Personen als "übergewichtiges, lästerndes und hinterlistiges Stück Sche1sse ohne eigenes Leben" betitelt wird (nur um klarzustellen um welche Art von Person es sich handelt - KEIN MOBBING!), erzählt über Person A folgende Geschichte: 'Person A hat Person B eine Tablette in ihr Getränk gemischt, sodass Person B sich daraufhin mehrfach übergeben musste'. Person A und B sind beide männlich, beste Freunde und innerhalb eines Freundeskreises, dem Person X nicht angehört und welcher Person X evtl neidisch macht - reine Vermutung einer weiteren irrelevanten Person. Die einzig wahre Geschichte ist dass Person B so viel Alkohol konsumiert hat, dass sie sich übergeben musste (was auch einen wenige Tage später hervortretenden Virus ausgelöst hat, welcher sich am besagtem Abend vielleicht schon inder Inkubationszeit befand).
Die Geschichte, dass Person A Person B angeblich vergiftet / willentlich durch eine Tablette zum übergeben gebracht hat, hat sich mittlerweile im Elternkreis der Jugendlichen im Alter von Person A und B herumgesprochen (Person B -> Person B's Vater -> weitere Elternteile von Gleichaltrigen). Alle Freunde von Person A, welche von ihren Eltern darauf angesprochen wurden, haben ihnen gegenüber klargestellt, dass Person A NIEMALS Person B oder sonstwen vergiften würde.
Kommen auf Person A Probleme zu, wenn sie sich zu Person B's Wohnsitz begibt (ohne gewaltsam in diesen einzudringen) und Person B oder ihrem Vater gegenüber ohne androhung von Gewalt klarstellt, dass bei weiteren falschen Behauptungen eine Anzeige wegen Rufmordes folgen wird? Welche Rechte hat Person A, welche ihrer Rechte hat Person B verletzt?
Person A hat in einem mäßig kurzem (nicht langem), nicht lange zurückliegenden Lebensabschnitt einige Male Cannabis konsumiert (in dieser Zeit und langen Jahren davor jedoch niemals annähernd Kontakt mit Person X gehabt), jedoch zweifelsfrei noch niemals in ihrem Leben Kontakt mit "Chemie" / Tabletten gehabt.
Ich danke euch für alle Antworten. Bitte lasst die Finger von Falschem Wissen und Gesetzen, welche ihr nicht versteht und durchschaut.
3 Antworten
Person X hat in der Vergangenheit übrigens schon öfter mal falsche Gerüchte verbreitet und auch zB auf ihrer Facebook-Seite die Nummer einer weiteren Person verbreitet - inklusive dem Aufruf diese Person durch durchgehende und nicht nachlassende Anrufe und Nachrichten zu belästigen.
Es ist leider unklar, ob noch Beweise für jenes Veröffentlichen bestehen (abgesehen von den eternalen Tiefen der amerikanischen Facebook-Servern, auf die die deutsche Polizei für solch einen 'unwichtigen' Fall bestimmt keinen Zugriffsanspruch erheben würde). Lediglich zwei -beide minderjährige jedoch strafmündige (ü14)- Zeugen bestehen noch.
was hast du ihm denn gegeben ? antiobiotika ??
welchen zweck sollte das ganze haben ?
oder war das irgendein placebo?
ich steig nicht ganz dahinter aber das ist sicher relevant für die sache
tabletten und chemie wo ist der unterschied?
Falls das nicht ganz klar war: Person A hat Person B NICHTS gegeben. Rein gar nichts. Allein der Zusammenhang zwischen Person A und dem Erbrechen von Person B ist bereits Teil der Lüge.
Chemie ist in der entsprechenden Szene ein Begriff für synthetische Drogen (wie Ecstasy, Crystal Meth und ähnliche), einen Zusammenhang zwischen Person A und der oben genannten Szene existiert/e allerdings nicht / noch nie.
Es käme üble Nachrede und Verleumdung in Betracht als Straftatbestand.
§ 186 StGB
§ 187 StGB
Und zwar kann in diesem Sinne Person A gegen Person X tätig werden.
Das unerlaubte Veröffentlichen der Telefonnummer eines Dritten fällt unter Verletzung des Datenschutzgesetzes.