Rufmord im Bezug auf illegale Drogen?

3 Antworten

Person X hat in der Vergangenheit übrigens schon öfter mal falsche Gerüchte verbreitet und auch zB auf ihrer Facebook-Seite die Nummer einer weiteren Person verbreitet - inklusive dem Aufruf diese Person durch durchgehende und nicht nachlassende Anrufe und Nachrichten zu belästigen.

Das unerlaubte Veröffentlichen der Telefonnummer eines Dritten fällt unter Verletzung des Datenschutzgesetzes.

@TorDerSchatten

Es ist leider unklar, ob noch Beweise für jenes Veröffentlichen bestehen (abgesehen von den eternalen Tiefen der amerikanischen Facebook-Servern, auf die die deutsche Polizei für solch einen 'unwichtigen' Fall bestimmt keinen Zugriffsanspruch erheben würde). Lediglich zwei -beide minderjährige jedoch strafmündige (ü14)- Zeugen bestehen noch.

was hast du ihm denn gegeben ? antiobiotika ??

welchen zweck sollte das ganze haben ?

oder war das irgendein placebo?

ich steig nicht ganz dahinter aber das ist sicher relevant für die sache

tabletten und chemie wo ist der unterschied?

Falls das nicht ganz klar war: Person A hat Person B NICHTS gegeben. Rein gar nichts. Allein der Zusammenhang zwischen Person A und dem Erbrechen von Person B ist bereits Teil der Lüge.


Chemie ist in der entsprechenden Szene ein Begriff für synthetische Drogen (wie Ecstasy, Crystal Meth und ähnliche), einen Zusammenhang zwischen Person A und der oben genannten Szene existiert/e allerdings nicht / noch nie.

Es käme üble Nachrede und Verleumdung in Betracht als Straftatbestand.

§ 186 StGB

§ 187 StGB

Und zwar kann in diesem Sinne Person A gegen Person X tätig werden.