Anzeige wegen Rufmord im Netz?
Hallo :) Ich habe eine frage und zwar: Ist es möglich (bzw. Erfolgreich) eine Person wegen Rufmord anzuzeigen wenn man im Internet Dinge gelesen hat die VIELLEICHT zutreffen könnten? Hier ein Beispiel:
Auf der internetplattform wattpad.com schreibt ein Mädchen einen Text, der Inhalte von einer anderen Person aufweist Bsp.: "wenn ich gewusst hätte das sie/er (ohne Namensnennung) so falsch ist, hätte ich nie etwas mit ihr angefangen"
Nun die Frage: Wenn sich eine Person angesprochen fühlt, ist eine Anzeige erfolgreich? Noch hinzu kommt, dass diese Person weder den Namen noch die Adresse der angezeigten hat.
Danke im voraus LG
6 Antworten
Nein, es muss schon klar ersichtlich sein, um welche Person es sich handelt. Das muss nicht zwangsläufig der Name sein.
Über mich wurde mal ein ganzer Hass-Blog gemacht. Namentlich würde ich nicht erwähnt, aber dadurch, dass sie mein Umfeld und meine Mitmenschen sehr detailliert beschrieben und auch benannt hat, war das klar. Mein Anwalt hat das alles geregelt.
Auf welcher Grundlage möchtest du hier dir Anzeige machen?
Ich möchte die anzeige nicht machen, nein :) Ich habe eine Drohung erhalten, angezeigt zu werden wegen übler Nachrede und rufmord, wobei ich keine Namen in irgendwelchen Texten etc. Genannt habe sondern (wie oben erwähnt) nur "Sie" bzw. "Er". Nun möchte ich wissen ob man damit überhaupt Erfolg haben kann
Dann sag dem Typen einfach, dass du nichts dazu kannst, wenn er sich angesprochen fühlt.
Wenn aus dem Namen ersichtlich ist wer diese Person im wahren Leben ist kann es durchaus den Strafbestand der üblen Nachrede mit sich ziehen.
Rufmord ist erst wenn sie aufruft diese Person zu meiden weil sie dies oder das gemacht hat.
Beides kann man aber nur über Zivilen Weg erstreiten was unter umständen sehr teuer käme. Bekommt man allerdings vor dem Gericht dann recht kann man die Kosten beim Verurteilten wieder einfordern.
Dann ist es eine reine Meinungsäußerung auf eine fiktiven Person.
Ne kann jeder sein
Nur weil die Person sich angesprochen fühlt ist das noch kein Rufmord
Natürlich nicht. Die Person muss eindeutig mit Namen genannt werden. Das ist doch logisch, hätte man mit nachdenken selbst beantworten können x.x
Wie ist das wenn keinerlei Namen genannt worden sind?