Ist das Lesen von Mangas (online) strafbar?

2 Antworten

kommt drauf an auf welcher Seite du das machst und ob sie urheberrechtlich geschützt sind bzw. ob das auf der Internetseite auf der du unterwegs bist auch gekennzeichent ist

Mallowchu 
Fragesteller
 04.01.2014, 20:32

Ich habe meistens die Seite Mangafox.me benutzt. Meistens steht dort (Am Ende des Kapitels): Wir stellen ihnen dieses Werk frei zu Verfügung, aber unterstützen den Mangaka trotzdem weiterhin auf jede erdenkliche Weise (blabla). Reicht das schon für eine endeutige Kennzeichnung?

Streng genommen ist das Nutzen von Mangaseiten wie Mangafox illegal, da solche Seiten offensichtlich rechtswidrig sind (§ 53 UrhG). Jede einzelne Mangaseite wird im Cache des Browsers vorübergehend gespeichert (vervielfältigt). Das Recht der Vervielfältigung ist jedoch das auschliessliche Recht des Urhebers (§ 15 UrhG) bzw. des Lizenzinhabers (§ 31 UrhG),

Aber das Wichtigste ist " Wo kein Kläger, da kein Richter"

Es ist bisher noch kein Fall bekannt, dass ein Mangaka aus Japan ein Deutscher wegen dem Nutzen von Seiten wie Mangafox verklagt. Der Aufwand jemanden auf der anderen Seite der Welt strafrechtlich zu verfolgen lohnt sich nämlich nicht, da Anwaltskosten international viel zu teuer wäre.

Ganz streng genommen haben sich über 90% der Animefans auf Gutefrage.net oder auf anderen Plattformen sich strafbar gemacht, indem sie ein Anime- oder Mangabild als Profilbild benutzen. => Doch wen interessierts?

Meiner Meinung nach machst du dir zu viele Sorgen.

Yagamifyed  31.01.2019, 10:46

Ich weiss, dass der Post hier etwas älter ist, aber ich würde dich trotzdem gerne etwas fragen, nämlich:
1. Hat es in DE keine Schranke für vorübergehende Vervielfältigungen? Vgl. CH-URG 24a
2. Hat es in DE keine Schranke des Eigen- bzw. Privatgebrauchs? Weil diese würde hier ganz klar greifen. Vgl. CH-URG 19 I lit. a
3. Der blosse Werkgenuss ist doch sowieso um Urheberrechtsschutz ausgenommen – das lesen von Manga wäre somit nicht erfasst (wenn man das Cache-Problem mittels CH-URG 24a löst)

Gilgamesh18  31.01.2019, 14:23
@Yagamifyed

1. Das ist eine Streitfrage. Der EuGh meint, dass aus vorübergehende Vervielfältigungen wirtschaftliche Schaden entstehen können (oder sowas ähnliches). Viele Juristen stellen diese Entscheidung jedoch in Frage.

2. Das deutsche Recht auf Privatkopie ist fast identisch mit dem des schweizer Urheberrechts. Der Unterschied ist nur, dass in 19a URG nicht unterscheidet, ob die Quelle illegal sein muss oder nicht.

3. In der Schweiz braucht man nicht mal an 24a URG zu denken, den selbst wenn du Mangas aktiv in deiner Festplatte ziehst, machst du dich nicht strafbar - selbst wenn die Quelle illegal ist, den für 19a URG ist es egal, woher das Material stammt.