Eigenbedarf für Großeltern?

8 Antworten

Die Großeltern gehören zu den berechtigten Personen für eine Eigenbedarfskündigung. Von daher kein Problem. Es kommt dann aber auch noch auf die genaueren Umstände an, warum die Großeltern die Wohnung brauchen. Das muss auch in einer Kündigung genannt werden, wenn diese wirksam sein will.

samirawien  15.11.2021, 09:33

In Österreich müßten sie fast obdachlos sein.

Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Mietvertrag über Wohnraum (Wohnung oder Haus) gekündigt werden, wenn Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrages haben.

Gemäß § 573 BGB liegt ein berechtigtes Interesse vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen, z.B. Großeltern benötigt (Kündigung wegen Eigenbedarfs).

Ja, das kannst du.

§ 573 BGB regelt das.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Wer ist Familienangehöriger?

Hier richtet sich die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad und zum anderen nach der persönlichen Verbundenheit mit dem Vermieter bzw. einer rechtlichen oder moralischen Verpflichtung des Vermieters Unterhalt oder sonstige Fürsorge zu gewähren.

Geht man nach dem Verwandtschaftsgrad, so wird eine Eigenbedarfkündigung regelmäßig bejaht bei:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kindern (auch Stiefkindern)
  • Geschwistern
  • Neffen, Nichten
  • Ehegatten (auch in Trennung befindlich)
  • eingetragenen Lebenspartnern
  • Enkeln
  • Schwiegereltern (außer nach Scheidung)

https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/eigenbedarf/76-eigenbedarf-wer-zaehlt-zu-den-angehoerigen.html

Du möchtest für deine Großeltern eine Wohnung "freiräumen", damit diese einziehen können?

Ja, natürlich- wenn du das belegen kannst, und deine Großeltern wirklich einziehen werden, ist das machbar.

Ja das ist natürlich möglich, es ist dein Eigentum und du entscheidest wer darin wohnt. Du musst dich selbstverständlich an die Kündigungsfrist halten, die erhöht sich je länger dein Mieter in der Wohnung gelebt hat. Also auf die schnelle können deine Großeltern nicht dort einziehen.

Stadewaeldchen  15.11.2021, 10:56
es ist dein Eigentum und du entscheidest wer darin wohnt.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber diese Entscheidung trifft man beim Abschluss des Mietvertrages. Der Gesetzgeber setzt aus gutem Grund enge Grenzen für die Kündigung durch den Vermieter.

Für Großeltern kann zwar Eigenbedarf geltend gemacht werden, aber wie der begriff schon nahelegt muss ein Bedarf bestehen, der bloße Wunsch dass die Großeltern dort wohnen möchten reicht nicht aus.