Vorgetäuschter Eigenbedarf nachweisen?

4 Antworten

Nein, denn es kann sich auch mal etwas ändern. Vielleicht hatte dein ehemaliger Vermieter Stress mit seiner Nichte und lässt sie jetzt nicht einziehen.

Alles in allem ist es jetzt doch auch nicht mehr wichtig, du bist doch bereits vor langer Zeit ausgezogen.

Die Nichte hat wohl unter Eid ausgesagt, dass sie einziehen wird. Selbst wenn die Wohnung jetzt schon 5 Monate leer steht, kann es dafür gute Gründe geben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du etwa Anfang 2015 oder gar schon Ende 2014 gekündigt wurdest. Dann konntest Du keine Wohnung finden und hast Dich gegen die Räumungsklage erfolglos gewährt. Das hat die Sache noch länger hin gezogen.

In der Zwischenzeit musste die Nichte aber irgendwo wohnen und konnte vielleicht auch nur ein Mietverhältnis mit einer Mindestmietdauer eingehen, das nun vielleicht noch ein Jahr läuft oder so. Bis dahin nimmt sie sich jetzt die Zeit, um die neue Wohnung in aller Ruhe einzuräumen.

Du wirst schon sehen, dass sie entweder demnächst einzieht oder aber es ergab sich zwischenzeitlich wirklich eine total andere Situation, für die sie nichts kann. Dann würde eine Klage Deinerseits erneut ins Leere laufen.

Du bist doch sowieso schon mauspleite. Halte lieber Deine Kohle zusammen. Das ist besser, als erneut in einen sinnlosen Prozess zu investieren oder glaubst Du, Deine Widersacher sind von ihrem Rechtsanwalt so schlecht beraten, dass sie nicht alles tun, um den Anschein zu vermeiden, den Eigenbedarf nur vorgetäuscht zu haben?

Wenn es so wäre wie du schreibst, bedeutet es ja, das jeder Vermieter einen Freibrief hat und ohne Konsequenzen Mieter entsorgen kann.

In Berlin eine Wohnung zu finden grenzt an ein Wunder.Diese Nichte wohnt nach wie vor bei ihren Eltern und ist somit an keine Fristen gebunden . Das ganze ist gelogen.Und um meine Finanzen mach dir mal keine Gedanken ,  das kann ich mir leisten . 

@Geheim09

In überwiegender Mehrheit ist es so. Es muss ein Vermieter schon ziemlich dumm sein oder selber versierter Jurist oder Immobilienverwalter, wenn er eine Eigenbedarfskündigung nicht wasserdicht macht.

Da gibt es so viele Fallstricke, sodass man am Ende viel Geld verlieren kann, wenn man es nicht gleich richtig macht.

Ein Freibrief ist das nicht, denn ein Eigenbedarf muss wirklich gut begründet sein und wenn es daran fehlt, läßt man es lieber. Gibt es aber einen gut fundierten Eigenbedarf, hat der Mieter in der Tat nur wenig Chance, auch wenn es dann doch nicht zum Einzug kommt.

Es ist verständlich, dass du dich jetzt hintergangen fühlst. Allerdings stellt sich die Frage, ob du aus einer blöden Emotion wie Wut heraus jetzt wirklich einen Rechtstreit vom Zaun brechen willst.

Natürlich fühle ich mich hintergangen . Es War so schwer eine neue Wohnung zu finden . Davon abgesehen würde mir ja auch Schadensersatz zustehen