Kündigung Eigenbedarf für Enkel

6 Antworten

Maßgebend ist der Zeitpunkt der Kündigung für den Eigenbedarf; schließlich sind Sie, der Enkel wie auch dessen Anhang keine Hellseher. Von einer sich später einstellenden veränderten Voraussetzung sollten Sie den gekündigten Mieter schriftlich zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten auf beiden Seiten in Kenntnis setzen. Diese Verpflichtung besteht nicht mehr, nachdem der Mieter bereits das Mietverhältnis mit Ihnen beendet hat und umgezogen ist.

Hallo,

wenn der ausgebootete Mieter davon erfährt, mußt du ihm wahrscheinlich sämtliche Kosten erstatten (Umzug, Makler, usw..) wegen arglistiger Täuschung oder so was. Nun wenn du dies alles nicht bezahlen willst, mußt du glaubhaft machen, daß die Trennung der beiden überraschend kam...

Ob das Gericht, dies annerkennt als trifftigen Grund, kann man nicht vorhersagen.

Emmy

mmlaila 
Fragesteller
 10.03.2014, 15:51

wenn sie sich wirklich trennen sollten, und sowas kommt ja oft überraschend, dann ist es ja keine arglistige Täuschung. Das sind doch dann Umstände, für die niemand was kann ?

emily2001  10.03.2014, 15:58
@mmlaila

Dumußt glaubhaft machen, daß die Trennung der beiden überraschend kam...

Vielleicht wird auch unterstellt, daß es ein abgkartetes "Spiel" war, und was dann?

schelm1  10.03.2014, 16:15
@emily2001

...dann obliegt die Beweislast dem Kläger!

mmlaila 
Fragesteller
 10.03.2014, 17:13
@schelm1

ich wüsste auch nicht, wie ich das beweisen soll....für eine Trennung gibt es ja keine "Beweismittel" oder schriftliche Unterlagen. Bei Ehe-Scheidung ja, bei Freundschaft nicht.

mmlaila 
Fragesteller
 10.03.2014, 17:17
@mmlaila

Aus allen Antworten kann ich herauslesen, daß ich nur hoffen kann, daß der gekündigte Mieter dann nicht "nachforschen" bzw. nachhaken würde

Ab Januar soll die Wohnung erstmal renoviert werden. Was ist, wenn in der Renovierungsphase sich die Situation ändert, weil z.B mein Enkel sich von seiner Freundin trennt und die Wohnung nicht mehr will ? Dann ist es ja kein Eigenbedarf mehr.

Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Kündigung der Grund für die Eigenbedarfskündigung vorlag.

Wenn dann der Mieter noch nicht selber gekündigt hat und der Eigenbedarfsgrund wegfällt, können Sie ihm ja anbieten, dass er weiter wohnen bleiben kann.

Wäre erst mal zu klären ob die Kündigung überhaupt rechtens ist.

Wie groß ist denn die Wohnung und wie viele Personen wohnen dort?

Du kannst einer 4köpfigen Familie z. B. nicht wegen Eigenbedarf für Deinen Enkel kündigen der genau genommen alleinstehend ist kündigen.

Denn die Freundin gehört ja nicht zur Familie.

Was ist, wenn in der Renovierungsphase sich die Situation ändert, weil z.B mein Enkel sich von seiner Freundin trennt und die Wohnung nicht mehr will ?

Um solchem Ärger, den vor allem Du bekommst, zu entgehen sollen sich die 2 am besten selbst eine Wohnung suchen.

schelm1  10.03.2014, 16:40

na!?! - ist da Blut nicht dicker als Wasser!?!

mmlaila 
Fragesteller
 10.03.2014, 16:59
@schelm1

es ist eine 2-Zimmer-Wohnung mit 64 qm. Im moment wohnt 1 Person drinnen. Ist aber auch optimal für 2 Personen.

anitari  10.03.2014, 17:17
@schelm1
ist da Blut nicht dicker als Wasser!?!

Nicht wenn es um geschäftliche/rechtliche Sachen geht.

Denn wenn der Enkel, wie in der Frage geschrieben, sich von der Freundin trennen sollte oder umgekehrt und die Wohnung nicht mehr will, sprich gar nicht einzieht, hat Oma/Opa die A...karte.

Wenn der gekündigte Mieter das mitbekommt.

Ich würde dem Mieter genau aus diesen Erwägungen heraus zunächst vielmehr einen Aufhebungsvertrag, ggf. mit einer finanziellen "Umzugskostenbeihilfe" und sechsmonatiger Frist anbieten.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/mietvertrag_aufhebungsvertrag.htm

G imager761