Ist das eine bedarfsgemeifnschaft?

4 Antworten

1. du kriegst immer nur ALG2 oder Wohngeld, nicht beides. Und Wohngeld kriegst du erst mit einem abgeschlossenen Mietsvertrag.

2. eine Bedarfsgemeinschaft seid ihr nicht, wenn du beim Jobcenter keine Mietskosten angibst, wenn du nicht gemeldet bist, giltst du als wohnungslos (ofw= ohne festen Wohnsitz) und somit postalisch nicht erreichbar und sie bewilligen dir auch keine Leistungen zum Regelsatz.

Du müsstest somit mindest polizeilich angemeldet sein und mit dem Wohnungsgeber eine Untermietsvertrag machen (schriftlich), mit niedriger Miete und Dauer auf - sagen wir mal 2 Monate. Dann seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft, sondern du bist (kurzfristig) Untermieter. Das ist der einzig problemlose Weg. Und für die neue Wohnung brauchst du vorher vom Jocenter/Leistungsstelle ne Mietkosten-Übernahme-Erklärung, weil die Mieten ne Obergrenze haben.

das wird wohl so angerechnet und wenn du schlau bist gehst du erst einmal zum Sozialamt....bis du eine Wohnung gefunden hast.

als Gast bei einer Freundin interessiert die ARGE nicht und diese muss dann alles offenbaren.

Mir würde das als Freundin nicht gefallen der Arge alle meine Papiere auszuhändigen.

Wenn du nur Gast bist und sie nicht für dich aufkommen soll,dann dürft ihr keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,bildet ihr ja auch nicht,wenn es nur eine und nicht deine Freundin ist !

Du bist dann nur eine Person in ihrem Haushalt,ihr bildet dann praktisch eine WG.

wenn du dort nur zu besuch bist, dann seit ihr keine bedarfsgemeinschaft