Ist das betreten des Schulgeländes nachts verboten?

5 Antworten

Hallo bestman1234,

bei dem Schulgelände handelt es sich nicht um öffentliches Gelände. Daher spielt es auch keine Rolle ob sie umzäunt sind oder nicht. Entsprechend hat jemand das Hausrecht, tagsüber wird das der Schulleiter sein und nachts die Verwaltung.

Folglich ist es nicht erlaubt, sofern man keine Erlaubnis des Hauseigentümers hat. Dafür muss man in die Regelungen der Schule und der Kommune schauen, ob diese eine Erlaubnis erteilt.

Es ist somit wie dein privates Grundstück, hier musst du dir auch nicht gefallen lassen, dass es zur Abkürzung genutzt wird.

Ob es verfolgt wird, das ist eine andere Frage.


Schmitt-Kundig

Nadelwald75  13.05.2017, 11:33

Hallo SchmittKundig: Ist mir nicht einsichtig. Ein Schulgelände ist kein privates Gelände.

Vergleiche das mal mit  Gelände der Stadtverwaltung, dem Kirchengelände, dem Friedhof.

SchmittKundig  13.05.2017, 11:38
@Nadelwald75

Das Schulgelände ist in öffentlicher Trägerschaft. Dies heißt jedoch nicht, dass dieses Gelände damit öffentlicher Raum wird. Die Verwaltung der Schule handelt hier im privatrechtlichen Sinn. Gleichzeitig kann sie dann auch festlegen, wer wann das Gelände betreten dar.

Beim Kirchengelände ist dies ebenfalls das gleiche. Wenn nun die Kirche jedoch entscheidet, mein Privatgelände darf von jedem betreten werden, dann liegt eine Erlaubnis vor.

Das heißt aber nicht das dieses Gelände von Anfang an öffentlich ist.

Parks und Grünanlagen, Straßen usw. werden per Gesetz  oder Rechtsverordnung dem Gemeingebrauch gewidmet. Die sind das auch nicht einfach so.

Das Schulgelände ist kein öffentlicher Raum. Als Experte für Schule hast du sicher Zugang zur Schulverwaltung, frag dort einfach mal nach. ;-)


Kommt natürlich drauf an, ob das Gelände abgesperrt ist. Wenn nicht, grundsätzlich schon, solange ihr nichts anstellt.! Kann von Land zu Land /Bundesland zu Bundesland variieren!

SchmittKundig  13.05.2017, 11:27

Kommt natürlich drauf an, ob das Gelände abgesperrt ist. Wenn nicht, grundsätzlich schon.

Heißt also dieser Argumentation folgend, ich kann Grundstücke in der Nachbarschaft betreten, die werden sich freuen.

Die Schule ist kein öffentliches Gelände. Nur weil dort mehrere Schüler zur Schule gehen heißt das nicht, das es öffentlich ist.

Ich weiß es gar nicht, aber ich mache das öfter mal, weil es bei uns ne gute Abkürzung ist. Das Areal ist aber auch nicht eingezäunt oder so, das ist vollständig offen.

Eingezäunt: verboten.

Nicht eingezäunt: erlaubt.

Das ist Hausfriedensbruch, solltet ihr eine Tür o.ä. noch beschädigen ist es Einbruch . Du möchtest ja auch nicht, dass Leute nächst mal kurz durch dein Haus laufen.

AviStilo  13.05.2017, 12:33

Einbruch gibt es im StGB nicht und der Hausfriedensbruch benötigt keine Sachbeschädigung zur Verwirklichung.

Der FS bezieht sich auch nur auf das Schulgelände, nicht auf das Schulgebäude. Da wäre es dann auch erst Einbruchsdiebstahl, wenn der § 242 StGB vorliegt und dann die Einbruchshandlung.

Eine Tür beschädigen ist einfach eine Sachbeschädigung. Aber kein Einbruch.