Halal oder Haram bei Zwangsversteigerungen mitbieten?

4 Antworten

Es ist weder haram noch halal! Wer seine schulden nicht zahlen kann muss es versteigern lassen

Eine Zwangsversteigerung steht in keiner Weise im Konflikt mit den Begriffen "halal" oder "haram".

Bei einem solchen Vorgang werden einfach gesetzlich gepfändete Immobilien, Grundstücke, Wertgegenstände meistbietend verkauft. - Was könnte an diesem System schon unredlich sein, wenn du der bist, welche am meisten bietet? - Kommt ja indirekt wieder dem ursprünglichen Eigentümer zugute, indem sich sein Schuldenstand verringert.

Absolute Sünde! Wie oben geschrieben, hat es damit nicht zu tun, Sünde und Gesetzt laufen nicht auf eine Bahn. Sünde hoch 3!

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, dass sich einer von uns zum Kauf einer Ware begibt, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt, und dass sich einer von uns um die Hand einer Frau bewirbt, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht. [Sahih Muslim Nr. 2530 (im arabischen)]