Ist Arbeitgeber verpflichtet mtl. Stundenübersicht auszuhändigen?

2 Antworten

Die Protokolle der betrieblichen Stundenerfassung sind grundsätzlich Bestandteil der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, müssen jedoch nicht zwingend auch monatlich (wohl aber auf Anforderung) ausgehändigt werden.

Ansonsten kann ein Mitarbeiter ja seine Abrechnung nicht bzw. nicht vollständig kontrollieren.

Die Überstunden sind ein anderes Thema, zu dem ja @wilees bereits Stellung genommen hat.

Nebenbei bemerkt: Das Betriebsklima scheint ja nicht besonders gut zu sein, sodass Du Dir wirklich überlegen solltest, zu einem anderen (freundlicheren) Arbeitgeber zu wechseln.

McBaffi 
Fragesteller
 05.11.2016, 21:51

Vielen Dank!

D.h. ich soll die geleisteten Überstunden abschreiben? Verzichten?

verreisterNutzer  05.11.2016, 22:11
@McBaffi

Wenn der Chef einmal eine ruhige Minute hat (und nicht gleich zu schreien anfängt), würde ich das Problem schon thematisieren.

Dann wirst Du sehen, wie er reagiert. Wenn er sich querstellt, würde ich in Zukunft (bis ich etwas Anderes hätte) nur noch "Dienst nach Vorschrift" machen. Überstunden müssen ja begründet sein, z.B. ein plötzlicher Terminauftrag, und z.B. nicht wenn nur zuwenige Leute da sind.

Im Übrigen muss er ja nur diejenigen Überstunden bezahlen, die er auch explizit angeordnet hat. Und die sollte man sich -wie @wilees richtig sagt-, tunlichst sofort bzw. gleich am nächsten Tag abzeichnen lassen, um sie nachweisen zu können, wenn man sie einfordert.

Selbstverständlich kann man -auch während der Arbeitszeit- seine privaten Aufzeichnungen anfertigen. Diese wären im Streitffall vor dem Arbeitsgericht zumindest ein Anscheinsbeweis.

Überstunden einzufordern, wenn man keine handfesten Beweise hat, ist denkbar schwierig. Ich würde den Chef "kackfrech" fragen, wieviele Überstunden er für die Vergangenheit nun bezahlen will, und (wie gesagt) mir in Zukunft alles gegenzeichnen lassen. Dann weiß er, woher der Wind weht.

Auf Überstunden der Vergangenheit, die strittig sind, könntest Du dann verzichten, oder versuchen (ggf. über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht) einzuklagen. Sollte es einen Betriebs- oder Personalrat geben, wäre dieser zuvor natürlich Ansprechpartner. Aber einen Prozess gegen einen solchen cholerischen Chef muss man sich leisten können, da dies zwar oftmals siegreich, letztendlich aber doch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endet.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß @Nightstick

Dem Chef mitteilen, dass zukünftig nur noch Überstunden nach vorheriger schriftlicher Aufforderung gemacht werden und wenn diese anschließend sofort abgezeichnet und auch ausgezahlt werden.

verreisterNutzer  05.11.2016, 20:57

... und auch ausgezahlt bzw. abgefeiert werden.