Frage zur Arbeitszeiterfassung?

5 Antworten

Also, erst einmal möchte ich sagen, dass auch 15 Minuten Quatschen mit Kollegen durchaus als Arbeitszeit gewertet wird, wenn man sich über betriebliche Dinge austauscht.

Und nun zu deiner eigentlichen Frage: Ich kenne diese Art der Zeiterfassung zur Genüge. Eine Trennung der Tätigkeitszeiten von den Arbeitszeiten ist sicherlich sinnvoll, aber bedeutet auch immer doppelte Erfassung der Zeiten. Dass Tätigkeiten, die nicht direkt mit dem Kunden im Zusammenhang stehen, die aber am Rande notwendig sind, um die Leistung für den Kunden überhaupt erbringen zu können (z.B. Gang zur Toilette, 2 Minuten den Blick nach draußen schweifen lassen zur Erholung der Augen, falls man am Bildschirm arbeitet), als Tätigkeiten für den Kunden erfasst und dem Kunden dann in Rechnung gestellt werden, halte ich auch für normal. Manchmal muss mann sich dann hier einfach etwas Gescheites einfallen lassen, oder am besten einfach die Tätigkeit, die vorher stattgefunden hat, um diese Zeit verlängern. Wenn du aber nur 4h mit deiner Arbeit gefüllt bekommst, dann solltest du auf jeden Fall fragen, was noch zu tun ist und wie du das ggf. in der Zeiterfassung verbuchst. Wenn es dann heißt, "schreib dies und das", dann ist das kein Lügen, sondern auf Anordnung passiert und dient eben dem Ausgleich dieser Differenz zwischen den in Rechnung stellbaren Tätigkeiten und der tatsächlichen Arbeitszeit. Wir haben für sowas das Projekt "Internes".

Dass das was mit Überwachung zu tun hat, sehe ich nicht. Wo ist denn der Unterschied, ob du die Zeiten voneinander trennst? Wo hat der Arbeitgeber denn dann mehr Informationen als bei der jetzigen Vorgehensweise?

Habt ihr einen Betriebsrat? Der kann nämlich Betriebsvereinbarungen abschließen, die eine Überwachung ausschließen, falls da irgendwo Bedenken bestehen. Wenn ihr keinen habt: Gründe einen, falls ihr mehr als 10 Mitarbeiter seid. Das macht Spaß und ist sehr lehrreich. Und man kann einiges bewirken. Da spreche ich aus eigener Erfahrung.

Erfasst ihr die Tätigkeiten denn nur als "ich habe 4h an der und der Sache gearbeitet" oder mit Uhrzeiten, also "...von 8 bis 12 Uhr...". Letzteres ist nämlich wichtig für die Arbeitszeiterfassung, nicht unbedingt aber für die Tätigkeitserfassung für die Rechnung beim Kunden. Wichtig für die Erfassung der Arbeitszeiten ist es, damit der Arbeitgeber und ggf. der Betriebsrat auch überprüfen kann, ob die Pausenzeiten eingehalten werden.

Was Du beschreibst ist Kostenerfassung, damit ein AG sauber Eure Arbeitskraft auf den Projekten verrechnen und fakturieren kann. Vielleicht solltest Du dir den Prozess bei Euch nochmal erklären lassen, damit Du nicht erfundene Stunden abrechnest.

Das ist keine Überwachung, sondern eine Aufschlüsselung deiner geleisteten Stunden auf die verschiedenen Projekte. Dies dient der Kostenueberwachung. Dazu gehört auch das Erfassen unproduktiver Stunden. Das ist absolut zulässig.

Ich habe früher einmal bei einem Steuerberater gearbeitet, da war das genau so.

Da mir das auch nicht gefallen hat, habe ich dort sehr schnell wieder gekündigt...

Zulässig ist diese Art der Zeiterfassung, weil dein AG die Zeit die du für einen Kunden aufbringst, in Rechnung stellt.

Es dürfte doch kein Problem sein, wenn du mal 15 Minuten mit Kollegen quatschst, diese Zeit so auf einzelne Aufträge zeitlich zu verteilen, dass das niemanden auffällt.

Ob du nun 4 Stunden für einen Auftrag benötigst, dafür aber 4 Stunden und 15 Minuten in Ansatz bringst, dürfte belanglos sein. Oder pro Auftrag 5 Minuten mehr aufschreiben und bei 3 Aufträgen sind die 15 Minuten die du gequatscht hast, auch untergebracht.

Wenn du allerdings nicht weisst, mangels Bearbeitung von Aufträgen, wie du deine Zeit im Büro "totschlagen" sollst, dann frage den Vorgesetzten, was du machen könntest.

Wenn du einen Arbeitstag von 8 Stunden hast, aber nur Arbeit für 4 Stunden, so kann das nicht dein Problem sein, sondern das Problem deines Arbeitgebers.

Du bist 8 Stunden anwesend und diese Zeit muss bezahlt werden. Mit oder ohne Arbeit. Dass dir der Arbeitgeber 4 Stunden an Plusstunden in Abzug bringt, weil es keine Aufträge gibt die es zu bearbeiten gibt, würde ich mich dagegen wehren.

Schliesslich stehst du dem Betrieb für die Zeit ohne Arbeit ja zur Verfügung, weil du dich im Büro aufhälst. Es kann also nicht sein, dass du anwesend bist, dir die Zeit ohne Arbeit nicht bezahlt wird, oder von deinen Plusstunden in Abzug gebracht werden.

Wenn so etwas im Monat öfters vorkommt, hättest du finanzielle Einbussen deren Ursache nicht von dir zu vertreten ist.

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber in so einem Fal vor einem Arbeitsgericht obsiegen würde. l

verreisterNutzer  30.01.2018, 16:19

Aus meiner Erfahrung geht es hier neben den von Dir genannten Beispielen

° 15 Minuten mit den Kollegen reden

° keine vorhandene Arbeit

um eine weitere Sache: Manchmal beißt man sich an einem Problem fest, z.B. aus mangelnder Erfahrung oder Routine, und kann diese zusätzliche Zeit (die ein Arbeitskollege mit mehr Erfahrung nicht gebraucht hätte) einfach nicht dem Kunden zuschreiben.

Das ist das m.E. das eigentliche Problem bei fehlender Erfassung der Anwesenheitszeit.