Muss mein Arbeitgeber mir meine Stundenachweise aushändigen?

1 Antwort

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die

werktägliche Arbeitszeit

des § 3 Satz 1

hinausgehende Arbeitszeit

der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Anna1230  28.06.2016, 14:22

Das bedeutet nur das er zur Aufzeichnung verpflichtet ist. Aber ja, der Arbeitgeber hat eine Nachweispflicht. Zumindest dann wenn der Arbeitnehmer vor Gericht geht und klagt auf zu wenig gezahlten Lohn.
Ich würde immer noch eine eigene Stundenliste führen um vergleichen zu können.