Irreführung der Behörden
Hallo,
immer wieder lese ich - auch in guten Antworten bei gutefrage.net - vom (angeblichen) Straftatbestand "Irreführung der Behörden". Im StGB ist dazu nichts zu finden, müsste also eine lex specialis sein. Wenn ich alle Suchmaschinen dazu bemühe, finde ich alle Angebote von Jurek Beckers Buch mit gleichnamigem Titel und jede Menge möglicher Foreneintrage von Leuten, die behaupten, es gebe diesen Straftatbestand. Nirgends wird dazu eine Rechtsquelle genannt.
Kann mir jemand eine solche Rechtsquelle nennen? Oder ist das eine juristische Blase, die wie das "Gewohnheitsrecht" und andere Stammtischjuristerei einfach nicht totzukriegen ist?
Schöne Grüße und Danke im Voraus
8 Antworten
Also, ein Straftatbestand ist die Irreführung als solche erstmal nicht.
Aber in der Regel werden Behörden mit Betrug und/oder Urkundenfälschung irregeführt, um ungerechtfertigt Leistungen zu erschleichen. Und das sind dann Straftatbestände.
es gibt eigentlich für alles einen Tatbestand. Wenn jemand zB doppelt Stütze beantragt unter zwei versch. Namen, ist das sicher auch Irreführung, aber auch sog. Unterstützungsbetrug. Oder man gibt einen falschen Namen an, weil man nicht sich selbst, sondern seinen Kumpel reinreißen will. Auch Irreführung, aber nur ne Owi - falsche Namensangabe. Da viele den korrekten Tatbestand nicht kennen, fällt das dann global unter Irreführung...
Wenn Du ein Amt um Geld "erleichterst" dann fällt das immer unter die Rubrik Betrug.
Ich meinte aber nur strafrechtlich relevante Straftatbestände, die in einem Paragrafen mit dem Titel "Irreführung der Behörden" genannt sind.
Es gibt keine spezielle Straftat, die sich Irreführung der Behörden nennt. Das wäre ja auch viel zu pauschal, denn wenn ich einer Behörde meine Körpergröße um 1 cm zu wenig angebe, ist diese "Irreführung" weniger schlimm als wenn ich mir 10 Millionen an Subvention erschwindele. Die Irreführung dürfte also hauptsächllich im finanziellen Bereich stattfinden und dort unter Betrug laufen.
Ich denke mal, das ist alles, was im 21. Abschnitt des Strafgesetzbuches aufgezählt wird.
Z.B. Meineid, Falschaussage, Verleumdung, Beweisfälschung usw.
Ich würds mal so angehen:
Irreführung ist ein Synonym für Betrug, Fälschung, Täuschung usw. und diese Wörter finden sich in Mengen im Strafgesetzbuch.
Ein Beispiel, daß die Formulierung in einem Gerichtsurteil verwendet wurde findet sich hier:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/J/J03546/fname050817.pdf
In der "Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes" wird "eine bewußte Täuschung oder Irreführung der Behörden" aus Ausschlußgrund genannt.
Vielen Dank für den Link. Dort wird die "Irreführung der Behörden" ausdrücklich als Straftat genannt. Mir ist nicht ganz klar, für welches Land das gilt - in Österreich gibt es das auch nicht, und der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" wird ja gerade in Österreich ausdrücklich betont. Aber es scheint wohl eine gängige Formulierung zu sein. Trotzdem glaube ich nicht, dass man wegen IdB festgenommen oder angeklagt werden kann. Es wird wohl ein Sammelbegriff sein, der das vor dem genauen BEstimmen der Straftat steht.
Vielen Dank und schönen Gruß Winfried
Sicher gibt es Staftatbestände, die verhindern sollen, dass die Ermittlungsbehörden in die falsche Richtung ermitteln. Dazu zählt vor allem der Tatbestand der "Falschen Verdächtigung" (§ 164 StGB).
Ein Tatbestand der "Behinderung der Justiz" gibt es in Deutschland so generell nicht. In den USA scheint es einen solchen Tatbestand aber zu geben, denn in amerikanischen Filmen taucht dieser Vorwurf häufiger auf.
Das sind sicher alles Irreführungen, übrigens aus dem 9. Abschnitt StGB (Besonderer Teil), aber das Wort "Irreführung" kommt im ganzen StGB überhaupt nicht vor.