iPad bei Reparatur beschädigt. Schadensersatz nach welchen Kriterien?

7 Antworten

Sie hat Schadenersatzanspruch in Höhe des gegenwärtigen Wertes des IPads. Sie muss allerdings kein gebrauchtes akzeptieren sondern kann den vollen Betrag in Euro verlangen.

Nein, Du bist selbstverständlich nicht zur Anschaffung eines neuen iPads verpflichtet.

Gem. § 249 Abs. 1 BGB schuldest Du ihr ein iPad mit genau den Kratzern und Dellen, die vor der Reparatur vorhanden waren. Da Du dies natürlich nicht leisten kannst, bist Du gem. § 249 Abs. 2 BGB zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet.

Dabei muss sie sich allerdings auch den Wert anrechnen lassen, den das iPad noch hat.

Am einfachsten ist es, Du bezahlst ihr den Restwert zum Zeitpunkt vor der Reparatur. Wenn sie mehr möchte, müsste sie das gerichtlich einklagen. Da durch Deine Zahlung der eigentliche Schaden klaglos gestellt ist, kann sie nur um die Differenz klagen, die ihr gerichtlich aber nicht zusteht.

Erfolg könnte sie nur haben, wenn der Restwert von Dir zu niedrig angesetzt wurde. Und dann ginge es auch nur um einen kleinen Differenzbetrag.

Wichtig wäre für Dich, dass der von Dir angesetzte und bezahlte Restwert angemessen ist und keinen Anlass für eine Kritik wegen Unterbewertung gibt. Ein Geschädigter hat keinen Anspruch auf eine Sachleistung, nur auf finanziellen Ausgleich.

Falls sie das Geld nicht annehmen will, musst Du nach Möglichkeit das Geld auf ihr Konto überweisen, damit Du einen Beleg hast. Falls Du keine Bankdaten von ihr hast, musst Du per Einschreiben ihr die Zahlung anbieten und sie um ihre Bankdaten bitten. Du musst nämlich Deinen Zahlungswillen belegen können. Sonst könnte das hinterher jeder behaupten, dass er gerne gezahlt hätte usw.

 

Such dir bitte einen Anwalt der dir diese Rechtsberatung gibt.

Prinzipiell würde ich sagen, du bist nur dazu verpflichtet den Restwert des Gerätes zu bezahlen - kein neues Gerät.

uni1234  27.08.2016, 11:50

Ganz toller Tipp...

hauptspeise 
Fragesteller
 27.08.2016, 12:09

Ich bin mir dessen bewusst, dass ich einen Anwalt fragen könnte, aber der würde mir auch nicht mehr sagen, als das was im BGB steht, mein Ziel war einfach nur eine kurze Aussage ob ich zu dem Kauf eines Neugeräts verpflichtet bin oder nicht, im Endeffekt wenn es zu einem Prozess kommt, weichen die Angaben sowieso ab (je nachdem wie der Richter entscheidet). Aber dennoch danke :) 

wotan38  27.11.2017, 18:29
@hauptspeise

Einen Anwalt nehmen kostet nur unnötig Geld. Selbst wenn Du eine Rechtschutzversicherung hättest, müsstest Du damit warten, bis Du konkret verklagt wirst. Wenn dann gar keine Klage kommt, kannst die Anwaltskosten gar nicht weitergeben.

Du bist nach §823 BGB verpflichtet die Kundin so zu entschädigen das ihr dadurch kein Nachteil entsteht,  im umkerhrschluss must du ihr aber auch keinen Vorteil verschaffen.  Du bist daher zum Schadensersatz verpflichtet im Wert wie das Gerät vor dem Ereignis war. Sie hatte ein Reparaturbedurftiges Gerät und Du hast ihr die Reparatur zugesagt.  rechtlich hat sie also einen maximalen Schadensersatzanspruch im Wert eines gleich alten Gerätes, im gleichen gebrauchszustand (Kratzer Macken Dellen usw.) im funktionsfähigen Zustand abzüglich der von Dir veranschlagten Reparaturkosten. Muß oder mußte sie deshalb einmal mehr zu dir komm hat darauf auch noch angemessenen Schadensersatz Anspruch (Busfahrkarte oder Kilometergeld 30 ct. Je km)  weitere Ansprüche kann sie nicht geltend machen. 

Als Argument gilt ; wenn die Kundin eine Autotür eines 10 Jahre alten Autos zerstört muss sie dem geschädigten eine neue Tür inkl Einbau ersetzen und dem geschädigten kein fabrikneues Auto bezahlen.