Voller Schadensersatz bei Handwerker, der Türzargen und Fliesen beschädigt?
Unser Parkettbodenleger hat bei der Ausführung des neuen Bodens Teile unserer bestehender Fliesen und eine Edelstahlschiene abgeschliffen (Glasur kaputt) und zwei beschichtete Türzarge beim Entfernen des alten Bodens stark vermackt ( und hat das dann heimlich überpinselt) Ich habe nun ein Angebot von einem Fliesenleger und eines von einem Maler für die Reparaturarbeiten. Beides wären etwa 950€ netto. Da wir nun Sorge haben das bei der Reparatur der Parkett wieder beschädigt wird, haben wir uns entschlossen, die Arbeiten erst in ein paar Jahren auszuführen. Die Angebotssumme wollen wir aber als Mangelabzug beim der Parkettbodenrechnung abziehen. Der Handwerker weigert sich nun die volle Angebotssumme abzuziehen. Habe ich hier, wenn nicht den Anspruch auf einen vollen Ausgleich als Schadensertatz?Er hat versucht den Schaden auszubessern, was aber nun schlimmer aussieht.
3 Antworten
Der Handwerker kann deinen Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung melden, und du würdest dann den Schaden von der Versicherung erstattet bekommen.
Also nur verständlich das er nicht will das du die Summe von seiner Rechnung einfach abziehst.
Das habe ich ihm auch gesagt, dass er den Schaden seiner Versicherung melden soll, will er aber nicht. Nur wenn ich die Arbeiten auch gleich ausführen lasse. Nach BGB bin ich doch aber nicht dazu verpflichtet und habe dennoch Anspruch auch einen Geldwert des Angebotes nur ohne Mehrwertsteuer, oder nicht?
nein, da du kannst keine Rückwirkende Geldforderung erwirken wenn du es nicht durch ein Sachverständiger 100% Belegen kannst
es gibt kein "vollen Schadenersatz" und dies legt nur der Sachverständiger fest, nicht du
Reicht da nicht das Angebot eines Handwerkers?