Laptop beschädigt, Ersatz durch Versicherungsleistung - Wem gehört das defekte Gerät?

5 Antworten

Genau deswegen werden solche Geräte normalerweise "entsorgt" Man will ja vermeiden, dass das gleiche Geräte dann dem nächsten Versicherer als Schaden angemeldet wird.

Der Versuch dazu ist übrigens als Betrugsversuch strafbar.

Ich denke, rein rechtlich gehört das Gerät der Versicherung, diese hat es scheinbar der Partnerin geschickt, denn diese hat sich um die Rücksendung gekümmert?

Laptop beschädigt, Ersatz durch Versicherungsleistung - Wem gehört das defekte Gerät?

Der ersetze Laptop dem Versicherer.

Die Daten darauf aber der Geschädigten.

Es gehört weiterhin der bisherigen Eigentümerin, da die Versicherung nur den Differenzwert ersetzt hat.

Sollte sich aber herausstellen, dass hier Versicherungsbetrug votliegt und das Gerät mit Absicht beschädigt wurde, gehört den Beteiligten die daraus resultierende Strafe gemeinsam!

Rein rechtlich gehört es der geschädigten Person (der es ja auch schon vor dem Schadenfall gehört hat).


Wenn der Versicherer den Zeitwert erstattet hat, geht das Eigentum an dem Gerät auf den Versicherer über.

Er hat  es ja praktisch mit dem Restwert "bezahlt"

@DerHans

Hast Recht - aber die Versicherung hat es ja an die Geschädigte zurückgegeben, also sozusagen ihr Eigentum abgetreten. Damit gehört es nun der Geschädigten.