Inwiefern sind Figuren/Charaktere eines Mangas urheberrechtlich geschützt?

3 Antworten

ALLE künstlerischen Werke, egal ob Foto, Gemälde, Gedicht, Roman, Musik, oder Zeichnung in jeglicher Form, sind urheberrechtlich geschützt.

Ein Urheberrecht entsteht automatisch bei Schaffung eines künstlerischen Werkes. Es erlischt 70 Jahre nach Tod des Schöpfers.

Du darfst demzufolge NICHTS aus einem Manga benutzen, ohne die Erlaubnis des Urhebers,

Zu einem ähnlichen Fall urteilte das OLG Köln:

"Die literarische Figur „Pippi Langstrumpf“ genießt urheberrechtlichen Schutz. Ein Sprachwerk gemäß § 2 Nr. 1 UrhG kann nicht nur hinsichtlich des Textes selbst Schutz genießen; geschützt ist vielmehr auch der Werkinhalt, einschließlich besonders gestalteter Figuren [...]" Bitte weiterlesen unter https://openjur.de/u/566956.html.

Zur freien Benutzung eines fremden geschützten Werkes - die ja manchmal zulässig ist -, siehe http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn diese gemeinfrei sind oder der Urheber dir die Rechte eingeräumt hat dies tun zu dürfen, ja

In jedem anderen Fall: NEIN!

georgmaier 
Fragesteller
 27.09.2017, 13:46

also sind Fanarts prinzipiell nicht legitim? und daher schlicht 'wo kein kläger da kein richter' gehandhabt?

kevin1905  27.09.2017, 13:58
@georgmaier

So ist es.

Es wird meist so lange stillschweigend toleriert, so lange man nicht selbst versucht Geld damit zu verdienen.

georgmaier 
Fragesteller
 27.09.2017, 14:11
@kevin1905

also sind wirklich die 'Figuren/Charaktere' also nicht nur das Artwork von diesen geschützt.

hmm... also ich dürfte nicht einfach hergehen und einen neuen Harry Potter Roman schreiben, das ist mir einleuchtend.

Nur angenommen ich schreibe einen Roman und in diesem Roman ließt einer der Charaktere ein 'Harry Potter' Buch, und mit Hilfe eines fiktiven Elements, wird nun eben der Charakter 'Harry Potter' aus dem Buch in die Romanwelt meines Romans gebracht.

Ist das auch nicht zulässig? Welches Interesse wiegt den hier nun schwerer 'Küntlerische Freiheit' oder 'Urheberrecht'?