Invalidität Skala bei einer Fersenbeinfraktur ?
Hallo,
Mein Vater ist vor einem 1 1/2 jahr von einem Dach gefallen ca 5 m und hat sich das Fersenbein zerbrochen. Da bei der ersten Operation die Ärtze was falsch gemacht haben musste er nochmal operiert werden.
Jetzt hat der von der Berufsgenossenschaft ein schreiben bekommen da sein Fus um 20 % Invalide ist
Die Begründung:
Ab Knöchel abwärts hat er eine Beschränkung von 70 Prozent bis zu den Zehen (linker fus)
Das heist für mich theoretisch sein ganzer Fuß hat Beschränkungen
Wie wird der Invaliditäts grad gemessen ?
Wie viel Rente bekommt mann bei 47.700 euro jährlich ?
Kann mann das Geld auch auf einmal kriegen ?
Kann man dagegen klagen um mehr prozente zu bekommen ?
Hat jemand schonmal so etwas gehabt und kennt sich aus und könnte uns weiter helfen ?
Hat sie Psyche auch etwas damit zu tun da jeder mensch auch mit de psyche leidet ?
Danke im Vorraus
2 Antworten
Hallo Benz
Viele Fragen, aber wenig Angaben.
Welchen Beruf hat dein Vater, selbständig oder angestellt, wie sehr schränkt ihn die Unfallfolge ein, welche anderen Erkrankungen bestehen, gibt es eine private Unfallversicherung .....?
Eine Prozentangabe zur Einschränkung bedeutet noch lange nicht, dass es überhaupt eine Rente gibt.
20% linker Fuss ... z.B. ein Buchhalter oder Taxifahrer (mit Automatikgetriebe) wären beruflich nicht eingeschränkt, in Tänzer der Staatsoper aber zu 100%AU.
Hier mal ein allgemeiner Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung_Bund
Hoi.
Auf Seite 121 wird das mit 20 bewertet. Aber es dürfte später mit weiteren Beschwerden zu Rechnen sein: https://gelenk-klinik.de/orthopaedische-erkrankung/fuss/fersenbeinfraktur.html#spaetfolgen
2. Bei einer MdE von 20 wäre dass eine jährliche Rente von 6.360 Euro.
3. Ja.
"§ 76 SGB VII Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben, können auf ihren
Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag abgefunden werden.Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 nicht erreichen, können auf ihren Antrag mit einem Betrag abgefunden werden, der dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechnung des Kapitalwertes.
(2) Eine Abfindung darf nur bewilligt werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.
(3) Tritt nach der Abfindung eine wesentliche Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls (§ 73 Abs. 3) ein, wird insoweit Rente gezahlt.4. Erst Widerspruch gegen den Unfallrentenbescheid einlegen und dann Klagen.
6. Kann passieren und wird aber bei der Berechnung der MdE mit berücksichtigt.
Wenn ihr Hilfe braucht, wendet euch an die Gewerkschaft, VdK, SozVD oder einen Anwalt für Sozialrecht.
Ciao Loki