Öffentlicher Dienst - eigene Angestellte werden einem externen Bewerber vorgezogen?

3 Antworten

Nein, das stimmt nicht! Alle Bewerber haben die gleichen Chancen, ob intern oder extern. Die einzige Ausnahme ist ein schwerbehinderter Bewerber. Wenn er mit allen anderen Bewerbern gleich qualifiziert ist, MUSS er eingstellt werden, das ist Gesetz. Ein interner Bewerber hat einen Heimvorteil, kennt die Abteilung, hat vielleicht schon einmal den früheren Stelleninhaber vertreten und kann sofort anfangen zu arbeiten, ohne eingearbeitet werden zu müssen. Man kennt sich. Externe Bewerber bringen aber auch frischen Wind ins Haus, was auch ein Vorteil ist.

Da bin ich doch gleich zuversichtlicher :-) Danke!

Ja, dazu wird die Stelle ja auch erst im eigenen Haus ausgeschrieben. Ja, es stimmt.

jetzt muss man ein wenig differenzieren, daher erst mal eine Frage. War die Stelle öffentlich ausgeschrieben, oder hat dich jemand darauf hingeweisen, dass es in der und der Behörde eine Stelle gibt ?

die Stelle war in der Zeitung ausgeschrieben. Aber der öffentliche Dienst ist ja dazu vepflichtet....