Interne Umsetzung
Hallo, ich habe innerhalb meiner Dienststelle vor kurzem einen interne Umsetzung vollzogen. Ich befinde mich im Moment in der Anlernphase. Mir wurden mündlich Zugeständnisse (Dienstwagen etc.)gemacht.Leider muß ich nun feststellen das die Zugeständnisse nicht bzw. nur teilweise erfüllt werden können. Wie sollte ich mich eurer Meinung verhalten? Deshalb überlege ich auch an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren . Da dieser noch nicht neu besetzt wurde wäre das auch möglich. Ich habe für die neue Stelle auch noch keinen neuen Vertrag unterschrieben.
PS:Ich befinde mich in einen unbefristeten Angestelltenverhältniss
Vielen Dank für eure Hilfe
5 Antworten
Sofern vorhanden zunächst den Betriebs- oder Personalrat fragen, in wie weit er in die Umsetzung involviert war/ist und entsprechende Hilfe einfordern. Außerdem mit der Person welche die Zusagen machte und dem Vorgesetzten sprechen,warum die Zusagen nicht eingehalten wurden.Kommt dabei heraus, dass diese (evtl. zeitlich verzögert) doch eingehalten werden sollen- dann dieses schriftlich geben lassen. Einen neuen Vertrag (Änderungsvertrag) aber nur unterschreiben, wenn die strittigen Punkte enthalten sind.Ist dies nicht der Fall ist es allein Ihre Abwägung,ob Sie den geänderten Vertrag unterzeichnen und damit auf dem neuen Arbeitsplatz bleiben. Sonst nutzen Sie die Rückkehrmöglichkeit an den alten Arbeitsplatz. Ihr guter Wille war da. Die Rückkehr muss sich der Arbeitgeber dann selbst zurechnen lassen, wegen der nicht eingehaltenen Zusagen.
Sofern vorhanden zunächst den Betriebs- oder Personalrat fragen, in wie weit er in die Umsetzung involviert war/ist und entsprechende Hilfe einfordern. Außerdem mit der Person welche die Zusagen machte und dem Vorgesetzten sprechen,warum die Zusagen nicht eingehalten wurden.Kommt dabei heraus, dass diese (evtl. zeitlich verzögert) doch eingehalten werden sollen- dann dieses schriftlich geben lassen. Einen neuen Vertrag (Änderungsvertrag) aber nur unterschreiben, wenn die strittigen Punkte enthalten sind.Ist dies nicht der Fall ist es allein Ihre Abwägung,ob Sie den geänderten Vertrag unterzeichnen.
Ohne schriftliche Vereinbarung hast Du ganz schlechte Karten. Ich mache nichts mehr ohne es schriftlich auf irgendeine Art und Weise festzuhalten und bestätigen zu lassen
Ok sicherlich war es ein Fehler es nicht schriftlich bestätigen zu lassen. Aber ich habe letztlich doch noch die Möglichkeit es Rückgängig zu machen,oder? Bei dem Gespräch waren außerdem noch andere Personen als Zeugen beteiligt.
Das Gespräch suchen und offen alles ansprechen um ggf. das Ganze wieder rückgängig zu machen. Wichtig ist, dieses dann aber auch schriftlich bestätigen zu lassen.