Überstunden auszahlung zu alten Gehalt?
Hallo,
mal angenommen Sie arbeiten in einem Betrieb der nach Tvöd bezahlt. Sie arbeiten dort 9 Monate und bekommen dann einen Stufenaufstieg (heißt Sie verdienen ab dem 10. Monat mehr). Am Ende des Jahres scheiden Sie aus dem Betrieb aus und unterschreiben einen Aufhebungsvertrag.
Der Betrieb möchte jetzt die verbleibenden Überstunden und Urlaubstage ausbezahlen. Müssen diese Überstunden/Urlaubstage jetzt in der Einstufung bezahlt werden in der Sie angefallen sind oder in der höheren Stufe?
Lg
3 Antworten
Das es der öffentliche Dienst ist, wird natürlich zu dem Tarif abgerechnet, der zum Zeitpunkt der abgeleisteten Überstunde gültig war ... aber selbst wenn der höhere Tarif gelten würde:
Lohnt es sich bei den Stufen des Tarif Vertrages überhaupt darüber nachzudenken wie viel bzw wenig unterm Strich für die Überstunde gezahlt wird, wenn man die Progression im Auszahlungsschein Monat berücksichtigt? Aber der Lohnsteuerjahresausgleich versucht das ja wieder auszugleichen ;)
Einen Stufenaufstieg ist nach 9 Monaten noch nicht möglich, zumindest nicht nach TVÖD.
Da du ja einen "neuen" Vertrag unterschreibst kannst du natürlich neu verhandeln....