Versetzungswunsch in wohnortnahe Dienststelle, welche Gründe angeben

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wende Dich an den Personalrat und an die Gelichstellungsbeauftragte.

Formulier Dein Versetzungsgesuch genau mit den Punkten die Du geschrieben hast.

eijner Versetzung aus persönlichen Gründen dürfte da eigentlich nichts entgegen stehen, wenn und das ist das große aber, an der Wunschdienststelle eine entprechende Stelle zur Verfügung steht .

Danke, genau so habe ich das auch vor gehabt. Nur im Internet habe ich bisher nur gefunden, das private Gründe oft nicht akzeptiert werden. Das ist richtig, ich kann natürlich nur auf eine Warteliste kommen, bis in der anderen Dienststelle personelle Veränderungen anstehen. Ein Gespräch mit meinem Dienststellenleiter habe ich nächste Woche. Weißt du denn zufällig auch, welche Form man in dem Schreiben einzuhalten hat. So Verw. Amtsräte sind das schon mal bisschen empfindlich, Vorab aber schon mal Danke

@mardi518

Dazu gibt ers keine Formvorschrift .... ich würde an Deiner Stelle etwas formulieren und eine person Deines Vertrauens nochmal drüberlesen lassen

gerichtet ist das Schreiben an Deine jetzige Dienststelle / an den Dienststellenleiter

eine Kopie davon gibts Du dem örtlichen Personalrat

Hallo Mardi!

Die gängigste Begründung für solche Fälle ist "Familienzusammenführung". Das hat zwar keine unbedingte Priorität bei Versetzungsanträgen, ist aber besser als das Kostenargument, das Sie anführen. Um ehrlich zu sein, das würde ich bei dem Antrag sogar eher weglassen. Sie wollen die Versetzung um bei Ihrem Mann zu sein, nicht wegen der Kosten. Wenn Ihr Mann längerfristig erkrankt ist, können Sie hier noch ein Argument der "häuslichen Pflege" in Ihrem Antrag einfügen. Das hätte dann noch etwas mehr Gewicht. Sie müssten sich dann aber darauf einstellen, dass sowas ärztlich geprüft werden könnte. Das ist also kein Freifahrtschein für Versetzungsanträge und ich kann nur davor warnen, ein solches Argument mißbräuchlich einzusetzen.

Gruß Navvie

Das alles ist doch schon plausibel genug für einen einigermaßen verständnisvollen Sachbearbeiter.

Frag doch mal den Kollegen, der sich mit dem Dienstrecht am Besten auskennt. So einen gibts quasi in jeder Dienststelle. Notfalls im Bezirkspersonalrat.

Viel Erfolg!

Erst kommt mal der örtliche Personalrat .... der schaltet dann falls es notwendig sein sollte den Bezirkspersoanlrat ein ... aber eigentlich regelt man sowas von Dienststelle zu Dienststelle - also auf der örtlichen Ebene