Interessenkonflikt eines Elternbeirats/ Wählbarkeit?

1 Antwort

im Prinzip gebe ich Dir gern Recht. Im konkreten Fall meine ich, der Kirchengemeinderat hat auch trägerübergreifende Interessen zu vertreten, d. h. das Kirchenvolk und seine Interessen (vgl. die Wahlaussagen der KandidatInnen).

Wenn solch ein Mensch auch für die Eltern in der Kita - und hier ausschließlich für die Eltern - sich einzusetzen vornimmt, bleibt das in manchen Fällen für diesen Menschen zwar eine gewisse Gradwanderung, aber ist grundsätzlich möglich und sinnvoll.

Es wird vielleicth Abstimmungsfälle geben, da enthält sich dieser Mensch wohl besser der Stimme - aber seine trägerübergreifnede Funktion als KirchRatMitgl. steht einer Elt.vertr im Kiga nicht im Wege.