Darf der Hausverwalter einer WEG gleichzeitig deren Hausmeister sein?

6 Antworten

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Das hängt davon ab, ob er sich im Verwaltervertrag bzw. in der Vollmachtsurkunde sich von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreien hat lassen.

Wenn er sich sich davon befreien hat lassen, dann darf es es, ansonsten NEIN.

Wenn Ihr einen gewerblichen Verwalter habt, dann kannst Du davon ausgehen. Macht dies ein Miteigentümer oder "Nebenerwerbs-Verwalter" - dann ggf. nicht.

Problematisch sind große Verwaltungen, die noch nebenbei eine Hausmeisterservicefirma haben und der WEG überteuerte Dienstleistungen anbieten.

Greenlitchi 
Fragesteller
 03.09.2014, 19:29

Perfekte Antwort. Herzlichen Dank, Chris !

Wenn die WEG das erlaubt sollte das kein Problem sein. Der Beirat sollte das ggf. genau kontrollieren.

schleudermaxe  03.09.2014, 20:32

Warum der Beirat? Ist das so vorgesehen, daß solche Sachen nur ein Beirat darf? Ich kenne viele Gemeinschaft, die haben so etwas gar nicht und dürfen die nun keinen Hausmeister haben?

Nö. Der Hausverwalter trifft ja nicht wirklich Entscheidungen; er ist nur ein VERWALTER.

Wichtig ist es nur wenn einzelne Eigentümer vermieten: Hausmeisterkosten dürfen umgelegt werden; Verwaltung nicht; das muss getrennt ausgewiesen werden.

Dem steht soweit nichts entgegen. Allerdings solltest du die Nebenkostenabrechnung genauestens beobachten:

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C31924%2C-hausmeister---hausverwalter.html

Verwaltungsarbeit kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wenn der VM jetzt sagt, dass der Hausmeister 50% Verwaltungsarbeit macht, kann der VM auch nur 50% der Kosten dieser Stelle, nämlich für die Hausmeistertätigkeit, auf den Mieter umlegen!!!

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, es gibt einen Beschluß darüber. Ich kenne einige Gemeinschaften und alle haben keinen Hausmeister und die Gerichte hier sind auch nicht sehr wohlwollend, wenn es eine kleine Gemeinschaft ist und ggf. Mieter solche dann unnötigen Kosten und Lasten zu tragen sollen. Viel Glück.