Insolvenzverfahren und Unterhaltsschulden?

5 Antworten

Das kommt darauf an.

Die alten Unterhaltsschulden kommen in die Insolvenz.

Wenn er zu wenig verdient, kann er den Titel ändern lassen und das wird ihm auch sein Insolvenzverwalter mitteilen.

Verdient er eigentlich genug, dann MUSS er den Unterhalt zahlen. Er bekommt sogar extra Freibeträge für den Unterhalt. Da würde ich mich an Deiner Stelle an den Insolvenzverwalter wenden.
Wenn er da widerrechtlich den Unterhalt zurückbehält, kann das die Insolvenz gefährden.

Verdient er aber einfach zu wenig - ja, dann gibt es logischerweise keinen Unterhalt.

Ich habe den gleichen Fall...Ich habe einen Titel gegen den KV und mittlerweile 7200 Euro Schulden bei mir,weil er seit Jahren umschult und unter dem Selbstbehalt liegt.
Wenn er wieder leistungsfähig ist,muss er wieder den Mindestunterhalt zahlen,aber vom Rest wird er befreit.

TrueChaos 
Fragesteller
 11.07.2016, 02:11

Bei uns sind es mittlerweile schon über 14000 Euro. Das sind somit alte Unterhaltsschulden und die werden auch mit in das Insolvenzverfahren eingehen...die die er danach anhäuft, fallen aber nicht unter die Restschuldbefreiung.

Was aber im Endeffekt egal ist, mein Sohn würde erst was bekommen, wenn sein Vater etwas erbt (er wird nicht mehr arbeiten gehen...) und das wird offiziell auch nur der Pflichtteil sein, den Rest haben seine Mutter und seine Schwester dann schon zur Seite geschafft, das es nicht gepfändet werden kann...erhalten wird er trotzdem mehr, nur kann ich das dann nicht beweisen.

roro2016  11.07.2016, 16:35

Mein Ex ist auch so ein Experte. Er fährt die tollsten Autos, ist super schön eingerichtet in seiner 100 qm Wohnung und das alles von 750 Euro Alg1

Soweit ich informiert bin, werden Unterhaltsverpflichtungen gesondert behandelt. Abgesehen davon, dass er dann monatlich mehr Geld behalten darf, fallen diese "Schulden" nicht in die Restschuldbefreiung. Er kann also Insolvenz anmelden, ist damit aber nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit. Er muss den Unterhalt von seinem Selbstbehalt bestreiten. Kann er das nicht, müsste eigentlich das Amt einspringen, kann sich das Geld aber sofort wiederholen, wenn Dein Mann über Einkommen verfügt. Das kann auch nach der Restschuldbefreiung sein. Auch Du kannst mit einem Titel noch danach an ihn ran.

TrueChaos 
Fragesteller
 08.07.2016, 15:29

Das Amt springt nicht ein, da ich verheiratet bin. Das gilt nur bei unverheirateten Erziehungsberechtigten.

Menuett  08.07.2016, 18:31
@TrueChaos

Aber auch verheiratet kannst du beim Jugendamt die kostenlose Beistandschaft einrichten.

Die berechnen den Unterhalt und kümmern sich auch ums Eintreiben deselbigen.

Unterhaltsvorschuss gibt es für Verheiratete nicht.

TrueChaos 
Fragesteller
 11.07.2016, 02:05
@Menuett

Die Beistandsschaft ist eingerichtet, das ist nicht das Problem.

Es passiert nur nichts. Er bekommt Geld vom Jobcenter und angeblich kann er auch nicht arbeiten. Sobald er wieder ein Schreiben vom Amt bekommt, das ihn dazu auffordert arbeiten zu gehen, betrinkt er sich mehrere Tage masslos, marschiert dann zum Psychologen und geht 10 Tage auf eine Entzugsstation. Dann ist er wieder eine zeitlang nicht arbeitsfähig, weil er ja krank ist.

Nicht falsch verstehen...Alkoholsucht ist eine Krankheit, das will ich damit nicht sagen. Bei ihm ist es nur sehr auffällig, das seine Rückfälle nach monatelangen trockenen Phasen immer just in dem Moment auftreten. Beweisen kann ihm das natürlich niemand.

Er wird nie wieder arbeiten und ich soll jetzt für die gemeinsamen Schulden alleine aufkommen.

Hallo,in der Privatinsolvenz darf man neue Schulden machen ,dass führt nicht um Versagen! Ausnahme ,wenn der Pfändbarebetrag in Gefahr ist muss er sich beim Insolvenzverwalter rechtfertigen und dann eventuell kommt es zum Versagen der Rechtschuldbefreiung. Erst nach der Privatinsolvenz muss er Unterhalt zahlen .  Ich kenne nicht genau dein Fall aber es kommt auf viele Faktoren an . Normalerweise geht Unterhalt vor Privatinsolvenz.

Mit der Privatinsolvenz sagt man dem Staat: Bei mir gibts nix mehr zu holen...daher werden alle Forderungen der Gläubiger, auch aus laufenden Verfahren erstmal auf Eis gelegt....

TrueChaos 
Fragesteller
 08.07.2016, 14:55

das ist mir klar...aber er häuft ja jeden Monat neue Schulden an, da er keinen Unterhalt zahlt...es wird ja jeden Monat mehr ! Selbst wenn jetzt also die 30.000, die er an Unterhalt schuldet unter die Insolvenz fallen...es sind ja Ende des Jahres dann wieder entsprechend mehr.

Ontario  30.05.2021, 17:56
@TrueChaos

Solange er zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, aber nichts bezahlt, häufen sich die Schulden freilich an. Oft wissen diese Schuldner wie sie sich erhalten müssen, damit bei denen nichts zu holen ist. Nehmen einen Job an, bei dem nur der nichtpfändbare Lohn ausgezahlt wird, der Rest dann irgendwie bar überreicht wird. So einen Fall kenne ich.

Am besten beim Insolvenzverwalter sofort deine Forderungen angeben. Ob die Unterhaltszahlungen in die Restschuldbefreiung fallen, weiss ich nicht. Nachvollziehbar wäre das aus meiner Sicht nicht. Wenn es so ein Gesetz gäbe, wäre das eine Schande.

Schliesslich dauert die "Stillhaltezeit" einige Jahre und während dieser Zeit baut sich ein Berg an Schulden auf.

lukedukeee  08.07.2016, 15:00

Wenn er Privatinsolvent ist muss er auch keinen Unterhalt leisten bzw. nur einen Bruchteil. Wie denn auch ?

TrueChaos 
Fragesteller
 08.07.2016, 15:06
@lukedukeee

Das ändert aber grundsätzlich nichts an seiner Unterhaltspflicht ! Der Unterhaltsanspruch meines Sohnes bleibt ja bestehen.

Und er geht nicht arbeiten, weil er dann ja weniger hätte als Hartz4 (laut seiner Aussage) und er es nicht einsieht, das er überhaupt Unterhalt zahlen sollte.

walthari  08.07.2016, 15:10
@TrueChaos

Stimmt...sobald er über genügend Einkommen verfügt oder andere Vermögenswerte besitzt können die Gläubiger wieder an ihn herantreten aber die nächsten jahre erstnmal nicht da man mit der Insolvenz erklärt das man nichts mehr hat...also weder Einkommen das pfändbar wäre noch Vermögen, Besitz, Versicherungen etc.

TrueChaos 
Fragesteller
 08.07.2016, 15:23
@walthari

Seine Mutter hat ihn vorsorglich schon enterbt, da wird er nichts oder nur sehr wenig bekommen.

Und einen Teil seiner Schulden fordern die Gläubiger, da wir damals noch ein Paar waren und gesamtschuldnerisch leider haftbar sind, jetzt bei mir ein. Mir wächst alles über den Kopf und er macht sich einen faulen Lenz. Arbeiten ? Wird er nie wieder gehen !

Menuett  08.07.2016, 18:33
@lukedukeee

So ein Schmarrn.

Es kommt auf sein Gehalt an, ob er Unterhalt zahlen kann oder nicht.

Insolvenz bedeutet nicht, dass der Insolvente kein hohes Gehalt hat.

Und für den laufenden Unterhalt bekommt er ausreichend Freibeträge.