Mein Exmann zahlt keinen Unterhalt weil er Privatinsolvenz ist was kann ich tun?

3 Antworten

Wenn bereits ein Titel existiert, kann auch während der Insolvenz derjenige Teil des Arbeitseinkommens gepfändet werden, welcher für die Zuziehung zur Insolvenzmasse unpfändbar ist, für Unterhaltsgläubiger aber pfändbar. Das sind etwa 200-300 Euro monatlich. Das bezieht sich allerdings nur auf den laufenden Unterhalt. Rückständigen Unterhalt kann man auf diese Weise nicht beitreiben und ist von der Restschuldbefreiung (noch) erfasst.

Danke schonmal für die Antwort aber da ich mich damit überhaupt nicht aus kenne wäre meine nächste Frage wie bekomme ich den Titel was muss ich dafür tun?

Da hier auch die Unterhaltskasse involviert ist, würde ich erst einmal beim Jugendamt nachfragen, ob ein solcher Titel existiert und ob man dir diesbezüglich weiterhelfen kann. Ansonsten hilft nur eine Titelbeschaffung durch das vereinfachte Unterhaltsverfahren oder auf dem Klageweg.

welcher für die Zuziehung zur Insolvenzmasse unpfändbar ist,

Der unpfändbare Betrag erhöht sich je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten. Insoweit hat der Unterhalt in gewissen Rahmen Vorrang.

Das Jugendamt sollte sich doch darum kümmern, du hast doch sicher eine Beistandschaft für deine Kinder errichtet. Die schreiben deinen Ex an und klagen notfalls einen Titel bei Gericht ein. So bin ich auch zu meinen beiden Titeln gekommen. Wenn du zu wenig Einkommen hast, kannst du anstelle des Jugendamtes auch zum Anwalt gehen und der klagt für dich die Sache ein und berät dich, das bezahlt dann das Gericht mit Beratungshilfeschein, bzw. Prozesskostenhilfe.

Sind deine Kinder über 12? Ansonsten bekämst du ja auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wenn sie jünger sind.

Rückständiger Unterhalt fliesst normalerweise in die Insolvenzmasse, aber der laufende Unterhalt muss gezahlt werden, wenn sein Einkommen über 1000 Euro netto liegt. Erst danach kommen die Gläuber.

Ansonsten musst du auf Dauer halt zusehen, dass du dein eigenes Geld verdienen kannst, um den Unterhalt für dich und deine Kinder zu sichern.

Ich habe zwar 2 Titel für meine Kinder, aber Unterhalt bekomme ich auch keinen. Ich musste halt immer arbeiten gehen, um uns zu ernähren. Ist nicht immer leicht, aber wenn es gehen muss, dann geht es auch. Man bekommt seine Kinder auch alleine gross.

Danke für deine Antwort... Ja meine Kids sind über 12 Jahre und ja ich geh arbeiten sonnst würden wir überhaupt nicht über die Runden kommen!! Ich werde das am Montag gleich alles in angriff nehmen Danke!! Das schlimmst an der ganzen Sache er jammert immer rum das er kein Geld hat aber ich weiss er geht Schwarzarbeiten seinen Einkauf zahlt die Mama ( er ist 45 Jahren) und er ist jedes Wochenende unterwegs in Kneipen und gibt fleißig Geld aus. Leider glaubt es mir keiner keiner er sagt dann immer seine Kinder lügen das hat er nie gesagt!!

@ehrlichesie

Ach ja er geht Vollzeit arbeiten und verdient nicht schlecht in der Firma ist er seid über 20 Jahren!!!

Hallo, die laufenden Unterhaltsforderungen fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern in die Schuldenmasse. Das sind zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten. Bei der Berechnung des pfändbaren und damit an die Insolvenzmasse fließenden Betrages, werden Unterhaltsberechtigte gemäß der Pfändungstabelle bereits berücksichtigt. Der Insolvenzschuldner muss die laufenden Unterhaltsforderungen also aus dem unpfändbaren Teil seines Einkommens bestreiten. Die 1000 Euro Netto sind dabei keine gesetzlich festgelegte Grenze.

Ich habe zwar 2 Titel für meine Kinder, aber Unterhalt bekomme ich auch keinen.

Die Frage ist hier ob irgendetwas Vollstreckbares da ist. Wenn wie die Fragenstellerin sagt

Er geht Vollzeit arbeiten verdient sehr gut

Ein ein Gehalt da ist, dann kann gepfändet werden.

In Bezug auf den laufenden Mindestunterhalt der Kinder hat die Privatinsolvenz überhaupt keinen Einfluss. Auch gelten die allgemeinen Pfändungsgrenzen für den Unterhalt nicht.

Bei Eröffnung vorhandene Rückstände sind aber zur Tabelle anzumelden und somit praktisch verloren. Wenn es um die Einstufung in höhere Gruppen nach der Düsseldorfer Tabelle geht, spielt die Privatinsolvenz aber eine Rolle, da sich der Bedarf dann aus der Lebensstellung des Unterhaltspflichtigen ableitet, die durch die Privatinsolvenz eingeschränkt wird.

Ich weiss langsam nicht mehr was ich noch machen soll damit ich an das Geld komme... Wer kann mir einen Tipp geben bitte

Zum Rechtsanwalt geht, klagen, vollstrecken (Gehaltspfändung). Alternativ zum Rechtsanwalt ist das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft zu sehen, hier legen sich die Jugendämter aber unterschiedlich stark ins Zeug.