Scheidung / Unterhalt / Privatinsolvenz

4 Antworten

Laufender Unterhalt und rückständiger Unterhalt (sofern vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt) sind nicht von einer etwaigen Restschuldbefreiung umfasst. Das Insolvenzverfahren macht hier also vermutlich keinen Sinn. Der Unterhaltsanspruch des Kindes hat Vorrang vor dem der Frau.

was passiert wenn er in insolvenz geht oder einfach nicht mehr alles zahl?

Dann wird gepfändet. Unterhaltsgläubiger haben da ganz besondere Möglichkeiten und im Zweifel hilft auch kein P-Konto.

Auch wenn der Mann die Verbraucherinsolvenz anmeldet, entbindet ihn das nicht von der Unterhaltspflicht.

Unterhaltszahlungen haben Vorrang vor der Rückzahlung von Schulden. 

Der Mann muss also auf jeden Fall Unterhalt zahlen, vorrangig für das Kind... - allerdings muss ihm von seinem Einkommen ein "Selbstbehalt" verbleiben, wovon er seine eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten kann (Verpflegung, Miete, Strom, Telefon, Versicherung, Auto, Raten...).

Die Höhe des Selbstbehaltes ist abhängig davon, für wen er Unterhalt zahlen muss (z.B. gegenüber minderjährigem Kind 1080 Euro...).

Um diesen Unterhalt leisten zu können, wird sein "Pfändungsfreibetrag" entsprechend angehoben - aber nur, wenn er denn auch tatsächlich Unterhalt zahlt.

Das Einkommen oberhalb seines Pfändungsfreibetrages müsste er dann im Rahmen der Insolvenz für die Schuldentilgung einsetzen - bis ihm dann die "Restschuldbefreiung" zugesprochen würde....

er anwalt meinte er müsse den unterhalt von ca 600 so oder so zahlen, aber da muss es doch noch andere möglichkeiten geben!

Wenn der Unterhalt so "tituliert" wurde, wird er ihn erstmal zahlen müssen. Weist er allerdings nach, dass ihm weniger als sein "Selbstbehalt" verbleibt - so könnte der Titel ggf. entsprechend "abgeändert" werden, so dass er weniger zahlen müsste....


also er will sich ja nicht drücken und will auch für das kind zahlen! nur seine ex will ihn aus wut bluten lassen, sie geht selbst auf teilzeit arbeiten und kann sich von dem extra geld einiges leisten und reibt ihm das natürlich unter die nase, hat sich z.b. neues auto geleistet....

er hat kaum was zum leben, was könnte er da am besten tun?

Es wird nicht nur deinem Bekannten finanziell schlecht gehen, sondern vielmehr noch dem Kind und der Kindesmutter, wenn er sich vor dem Unterhalt durch Insolvenz drücken will. Daran denkt ihr anscheinend gar nicht. Das Kind kann nichts für seine Kreditschulden, Prozeßkosten usw.