Insolvenz mit Auto?

4 Antworten

Bleib gelassen. Du bist nachweislich Käufer des Fahrzeugs, somit bleibt es auch Dein Auto.

wenn vor der Insolvenzanmeldung Gelder oder Vermögenswerte entzogen werden, wird das aus gutem Grunde untersucht werden. Das heisst für die Gläubiger nämlich, dass die Wahrscheinlichkeit weiter sinkt, dass die auch nur Teile ihres Geldes wiedersehen werden bzw. auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I.) steht übrigens der Name der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde. Landläufig wird das zwar als Indiz dafür genutzt, wer Fahrzeughalter und wer Eigentümer ist, aber rechtlich ist es nicht zwangsmässig so.

Da du nachweislich der Eigentümer des Fahrzeugs bist, fließt es natürlich nicht in die Insolvenzmasse ein.

Der Haltereintrag ist insofern ohne Bedeutung.

Hier kommt es immer auf den Wert des Fahrzeugs und die Höhe der Schulden an. Dein Vater sollte zunächst Mal zur Schuldnerberatung gehen und abklären in wir weit eine Insolvenz überhaupt rentabel oder generell machbar ist.