Roller fährt 35 kmh statt 25. Ist das erlaubt wenn an dem Roller nichts rumgeschraubt wurde?

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Definitiv nicht erlaubt.

Hat mich erst vor ein paar Monaten selbst erwischt, aber als Halter. Der Roller von meinem Junior fuhr mit einer Drossel ab Händler knapp 30Km/h auf der Ebene. Mit der Zeit ist der Roller immer schneller geworden und er hat natürlich nichts gesagt, bis er angehalten wurde und ne Anzeige kassierte, mitsamt mir, da ich als Halter genauso dafür verantwortlich wäre.

Zum Glück hat der Händler da mitgeholfen und per Fotos bewiesen, dass da die Drossel durch Verschleiß nicht mehr richtig funktionierte und einen Anwalt brauchte ich auch noch. Dann wurde der Fall vom Staatsanwalt eingestellt.

Das war Gutmütigkeit seitens des StA, hätte auch anders ausgehen können. Denke mal, unsere bisherige blütenreine Weste hat da auch mitgeholfen.

Mach das nicht. Das eine Jahr bis du 16 bist und den nächsten Führerschein machst, wirst schon mit 28 Km/h rumbringen. Sonst kostet das mächtig Geld und evtl. eine Sperre für die nächsten Führerscheine. Denk dran.


Dann ist es kein Mofa mehr sondern ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug.

Jede Benutzung setzt eine Fahrerlaubnis voraus.

Sonst: Drosseln lasen beim Händler.

Die maximale Toleranz beim Mofa ist 28 - 29 Kilometer pro Stunde.


Die drossel ist ja schon drinne und am roller wurde nichts rumgeschraubt.  

@ajkabiatch

Spielt keine Rolle. Zu schnell ist zu schnell.

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Straßenverkehrsgesetz
   III. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 - 27)   

§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer



1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines
Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt,
der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen
des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer



1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder
fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass
jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach §
94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter



1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs
angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem
die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Was wäre denn die Strafe für die 35 kmh ?

Solange die 35 nur aufm Tacho angezeigt wird, ist das ok. Die Tachos gehen alle zum Mond..kannste locker 5kmh abziehen und schon passt das..

Ja ust okay wer fährt den schon genau 25km/h? Ich sag mal 35 km/h ist noch okay