Amazon innergemeinschaftliche Lieferung?
Hey,
bei Amazon Business kann ich immer direkt sehen, bei welchen Produkten ich eine Rechnung bekomme, um die MwSt. abzusetzen. Bei meiner letzten Bestellung wurde nun jedoch alles als innergemeinschaftliche Lieferung deklariert. Das heißt ich habe zwar eine Rechnung mit MwSt., bekomme diese jedoch nicht zurück.
Ich hatte über mehrere Jahre nie ein Problem damit und auf einmal kann ich in einer Bestellung keiner meiner 40 verschiedenen Artikeln absetzten.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, ob es evtl. dennoch möglich ist.
LG
2 Antworten
Du bist also Unternehmer und hast bei Amazon deine USt- ID angegeben?
Wenn die waren aus Deutschland kommen, ist die Lieferung hier umsatzsteuersteuerbar und idr steuerpflichtig. In der Rechnung wird dann umsatzsteuersteuer erhoben die du zahlst und als vorsteuer erstattet bekommst.
Wenn die Ware aus einem andern EU Land geliefert wird, ist die Lieferung im anderen Land steuerbar, aber als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. In der Rechnung darf dann keine umsatzsteuersteuer erhoben und ausgewiesen werden. Man zahlt an den Lieferanten nur den nettovetrag. Du verwirklicht dann zusätzlich einen in Deutschland steuerbaren und idr steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Den musst du in deiner umsatzsteuersteuer Voranmeldung angeben, dafür die umsatzsteuersteuer bezahlen die du dann gleichzeitig als vorsteuer wieder erstattet bekommst.
Bei meiner letzten Bestellung wurde nun jedoch alles als innergemeinschaftliche Lieferung deklariert. Das heißt ich habe zwar eine Rechnung mit MwSt.,
Das kann eigentlich nicht sein. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei. Da darf dann keine umsatzsteuersteuer ausgewiesen worden sein. Eine innergemeinschaftliche Lieferung mit ausgewiesener umsatzsteuersteuer ist sowas ein Widerspruch in sich. Ähnlich wie ein eckiger Kreis
Wenn du als Endverbraucher bestellst, musst du selbstverständlich auch die MwSt zahlen.
Als Wiederverkäufer erhältst du sie ja als geleistete Vorsteuer zurück.
Eben nicht. Das hat der Fragesteller ja bereits in seiner Frage festgestellt.