Widerspruch gegen Anwaltsrechnung

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Widerspruch im eigentlichen Sinne kannst du gegen einen Bescheid einlegen. Du kannst dich weigern, die Rechnung zu bezahlen, wenn hinter ihr keine Leistung steht. Da solltest du dem Anwalt mitteilen, am besten schriftlich. wenn er dabei bleibt, kann du dich bei der Verbraucherzentrale über ihn beschweren, ebenfalls bei der Anwaltskammer.

Da der Anwalt sich selbst vertritt, hat er faktisch keine Kosten, so dass er vermutlich versuchen wird, das Geld einzuklagen. Da ist es natürlich eine Frage der Nerven und der Beweisbarkeit, einen Prozess zu gewinnen.

Du hast doch einen neuen Anwalt beauftragt, frag den doch mal, aber kurz klären, dass der nicht auch noch eine Beratungsgebühr will.

Achtung: Die vorstehenden Anmerkungen sind Meinung, ich kann und darf keine Rechtsberatung durchführen, wende dich gegebenenfalls an einen Anwalt, wenn du Rechtssicherheit haben willst.