Scheidung brauch ich da einen Beratungshilfe Schein oder Prozesshilfeschein?

4 Antworten

PROZESSKOSTENHILFE IM SCHEIDUNGSVERFAHREN

Bei geringem Einkommen bzw. hohen Schulden können beide Eheleute Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet,

Man muss keine Gerichtskosten zahlen.Je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die

 

Anwaltskosten

 

entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit. Wenn man Sozialhilfe oder Hartz-4 bezieht, muss man in der Regel gar nichts zahlen.

Im Scheidungsverfahren hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vier Voraussetzungen:

1. Das Trennungsjahr muss bereits abgelaufen sein. 
Obwohl das Trennungsjahr nach dem Gesetz grundsätzlich immer erst ablaufen muss, bevor man die Scheidung einreichen kann, reichen wir die Scheidung oft schon 5 bis 6 Wochen vor diesem Datum ein. Denn wegen dieser relativ kurzen noch fehlenden Zeit machen die Gerichte erfahrungsgemäß keine Probleme. Das gilt allerdings nicht, wenn man Prozesskostenhilfe beantragt. Denn da die Prozesskostenhilfe frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres bewilligt werden kann, muss in diesem Fall das Trennungsjahr streng eingehalten werden.

2. Man muss bedürftig sein, d.h. nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Vor allem geht es also um Fälle mit geringem Einkommen. Aber auch bei einem "normalen" Einkommen kann man Prozesskostenhilfe bekommen, falls man hohe Schulden hat oder hohe Wohnkosten.

3. Der andere Ehegatte darf kein wesentlich höheres Einkommen haben.

Grund: Falls der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügen sollte, hat der erste Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Unterhaltanspruch wird bei der Einkommensberechnung mitgezählt.

Beispiel: Die Ehefrau will Prozesskostenhilfe beantragen. Sie hat ein Nettoeinkommen von 800,- Euro. Der Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 2.200,- Euro. Deshalb hat die Ehefrau ihm gegenüber enen Unterhaltsanspruch von 3/7 x 1.400,- Euro = 600,- Euro. Rechnet man diesen Unterhalt zu ihrem Einkommen hinzu, so hat sie ein Gesamteinkommen von 1.400,- Euro. Bei diesem Einkommen gibt es in der Regel schon keine Prozesskostenhilfe mehr (es sei denn, man hätte hohe Schulden).

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann in dieser Situation auch nicht etwa einfach auf seinen Unterhaltsanpruch gegen den anderen Ehegatten verzichten. Denn ein Unterhaltsverzicht gilt immer erst für die Zeit nach der Scheidung. Außerdem besteht zuerst die Pflicht, Unterhalt geltend zu machen, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt.

Wenn allerdings der andere Ehegatte den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht mitgerechnet. 

4. Es darf kein verwertbares Vermögen vorhanden sein.

Wer ausreichendes Vermögen hat, muss dieses grundsätzlich für die Kosten der Scheidung heranziehen. Nur folgendes Vermögen muss nicht eingesetzt werden:

- Geldvermögen bis 2.000,- Euro
- eine selbstbewohnte Immobilie
- Vermögen, dass der Berufsausübung dient
- Vermögen, das einer angemessenen zusätzlichen Atersvorsorge dient.

Vermögenswerte, die nicht unter diese Aufzählung fallen, sind auch nicht geschützt. Hauptanwendungsfall sind Lebensversicherungen: Fast immer verlangen die Gerichte, die Lebensversicherungen aufzulösen bzw. zu beleihen. Auch bei vermieteten Immobilien verlangen die Gerichte meist die Verwertung des Vermögens.

Quelle: http://www.finanztip.de/prozesskostenhilfe-scheidungsverfahren/

Hallo Du mußt zum zuständigen Amtsgericht in deiner Stadt, nehme sämtliche Unterlagen mit z.b. Bewilligungsbescheid,Kontoauszüge der letzten drei Monate und Mietvertrag. Erst dann bekommst Du Prozesskostenhilfe und den Beratungshilfeschein. Mit dem ganzen zu einem Anwalt und los geht es.

ODER

Du kannst es Dir auch einfach machen und die Prozesskostenhilfe automatisch mit der Scheidung beantragen. Das ganze geht online am schnellsten und preiswertesten. Gib mal die Suchworte Ehescheidung-Online z.b. so https://www.google.de/search?q=Ehescheidung+online&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=76teV6j_MfC2ygWuwrK4Dw&gws_rd=cr#q=ehe-scheidung-online.com bei Google ein - dann findest Du schon den richtigen Anwalt, der alles für Dich erledigt.

Also wenn du dir ganz sicher bist, dann einfach zum Amtsgericht gehen. Da erhältst du alles, bekommst Informationen.

Oder:
http://scheidungsexpress.de/