Anwaltkosten?
Guten Tag,
Ich hab folgendes Problem: Undzwar bin ich Opfer einer Körperverletzung geworden und der Täter hat nun eine Gegenanzeige gegen mich gestellt, mit Behauptungen die überhaupt nicht stimmen. Ich habe Beweise dafür, dass seine Aussage gelogen ist und ich die Wahrheit sage.( Artztbrief, Sprachnachrichten in welchen er die Tat zugibt und sich entschuldigt).
Nun war ich eben gerade bei einem Anwalt um diesen zuzuziehen und mich beraten zu lassen. Ich hab dem Anwalt bereits erzählt, dass ich von Hartz 4 lebe und nicht viel Geld zur Verfügung habe. Nach dem die Beratung zu ende war, wollte der Anwalt 500€ Vorschuss von mir und über 200€ für die Rechtsberatung, was mir von Anfang an nicht mitgeteilt wurde. Diesen Betrag kann ich aufgrund meiner momentanen Lebensituation nicht aufbringen. Er meinte ich würde dennoch eine Rechnung bekommen für die Rechtsberatung. Es kann doch nicht sein, dass ich nun so viel bezahlen muss, obwohl ich von Hartz 4 lebe und diesen Betrag garnicht aufbringen kann.
Was kann ich nun tun? Gibt es nicht die Möglichkeit, dass der Staat mir einen Anwalt bezahlt oder bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?
Ich hoffe auf schnelle Hilfe, ich bin wirklich verzweifelt.
2 Antworten
Gibt es nicht die Möglichkeit, dass der Staat mir einen Anwalt bezahlt oder bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?
Für solche Fälle gibt es einen Beratungshilfeschein den man beim Amtsgericht beantragen muss. Dieser greift jedoch nur für eine erste Rechtsberatung, wenn es um das reine Strafrecht geht. Alles darüber hinaus, muss man selber tragen.
Aber nicht jeder Anwalt will für diesen Satz arbeiten, da der Betrag sehr gering ist Deshalb wollen viele Anwälte 500 € pauschal haben.
Nun war ich eben gerade bei einem Anwalt um diesen zuzuziehen und mich beraten zu lassen. [...] Nach dem die Beratung zu ende war, wollte der Anwalt 500€ Vorschuss von mir und über 200€ für die Rechtsberatung
Wie gesagt sind die 500 € die Mandatskosten wenn er dich weiter vertreten soll. Die 200 € sind die Beratungskosten die du wohl ohne Beratungshilfeschein eigenständig durchgeführt hast. Jene kosten, die man mit dem Beratungshilfeschein verhindern hätte können, wenn der Anwalt solch einen akzeptiert.
In deinem Fall fand ja eine Rechtsberatung ohne Beratungshilfeschein statt, somit müsstest du die Kosten nachträglich tragen. Du kannst den Anwalt fragen ob man das nicht über den Beratungshilfeschein regeln könne... aber jeder Anwalt der so arbeitet, ist unseriös .... wissen das man nicht bezahlen kann, aber Geld verlangen.
Jaaa... allerdings erst bei Verurteilung UND man muss, wenn man eigene Auslagen hat, erst in Vorkasse gehen.
Wenn dir jemand Schaden zugefügt hat (Strafrecht) seine Schadensersatz- / Schmerzensgeldansprüche jedoch meist Zivilrechtlich erst geltend machen. Das Strafrecht mag zwar jemanden dazu verdonnern, ebnet aber damit erstmal nur den Weg. Ein kompetenter Anwalt wird einem hier aber auch gut beraten.
Mit einem Beratungshilfeschein wird ein Anwalt vom Staat bezahlt.
Man selber hat ja nur 15 € Eigenanteil wenn man einen Anwalt findet der auf einem Beratungshilfeschein arbeiten will.
Was würdet ihr mir nun raten? Beratungshilfeschein beantragen und damit dann zu einem anderen Anwalt?
Streng genommen ja.
Es gibt die Möglichkeit auch im Strafrecht Beratungshilfe für eine außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese muss aber i.d.R. beantragt werden bevor man einen Anwalt aufsucht. Anschließend bleitbt der Selbstkostenbeitrag bei maximal 15,- € gedeckelt. Dabei erhält der Anwalt jedoch keine Akteneinsicht!
Die PKH gibt es im Strafrecht in der Form wie in anderen Rechtsbereichen nicht. Es gibt die sog. notwendige Verteidigung auch den Pflichtverteidiger genannt. In dem Fall würde der Anwalt vom Staat bezahlt. Ob hier ein solcher Fall vorliegt kann ich nicht abschließend sagen.
Gab es denn schon Schreiben der Staatsanwaltschaft gegen dich? War die Rechtsberatung denn schon erforderlich?
bisher nur das Schreiben von der Polizei
Ich habe immer gedacht, dass im Falle einer Körperverletzung der Täter für die Anwaltskosten aufkommt..