Inkassounternehmen fordert unrechtmäßig Betrag ein - Mieterengel?

3 Antworten

Nein, Du kannst nicht rechtlich vorgeben. Weder gegen die Unfreundlichkeit noch gegen das Inkasso. Dem kannst Du einmal (!) kurz (!) schreiben, dass die Rechnung bezahlt ist. Fertig. Nicht anrufen, kein E-Mail, auch sonst nicht nochmal irgendwas machen.

geheim007b  16.08.2020, 18:32

Stimmt so nicht ganz. Wird dauerhaft gedroht, aber niemals gerichtliche Schritte eingeleitet kann man anhand einer sogenannten negativen Feststellungsklage die nichtigkeit der Forderung feststellen lassen. Kosten gehen zu lasten des unterlegenen.

tinalisatina  16.08.2020, 18:50
@geheim007b

Na ja, was heißt dauerhaft. Ich gehe davon aus, dass das jetzt einmal passiert ist mit dem Inkasso. Da kann man nicht von dauerhaft sprechen. Aber ansonsten hast du natürlich Recht. Das wäre dann die Möglichkeit, wenn es wirklich zum Running Gag würde.

Du solltest vorsichtig damit sein, hier Begriffe wie "Betrügerverein" zu verwenden!

Wie kann ich da rechtlich gegen vorgehen und was würde das bringen?

Warum fragst Du keinen Anwalt?

So, wie Du die Geschichte darstellst, ist der Gläubiger im Unrecht und ich sehe gute Chancen für Dich vor Gericht.

Sofern eine Bezahlung bereits erfolgt ist, setz ein Schreiben auf, mit dem du die informierst und der Forderung aus besagtem Grund widersprichst. Sofern tatsächlich Betrag bereits bezahlt, kannst alles weitere ignorieren. Sollten die einen Mahnbescheid (wenn nicht berechtigte Forderung unwahrscheinlich) beantragen, dann kannst diesem widersprechen. Brauchst keinen Grund angeben, einfach im Formular ankreuzen, dass du der Forderung widersprichst.

Sollte das Inkassounternehmen Klageantrag einreichen, wirst vom Gericht aufgefordert Stellung zu beziehen und ggf. Klageerwiderung einzureichen. Das ist sehr einfach selbst zu machen. Du müsstest schreiben, dass du dich selbst vertrittst, der Forderung widersprichst aus Grund X mit Verweis auf einen glaubhaften Nachweis (z.B. Bankbelege, dass Betrag bezahlt) und du beantragst die Klage abzuweisen. Datum, Aktenzeichen und vor allem Unterschrift nicht vergessen.

Dann hat sich das erledigt. Viele dubiose Firmen setzen darauf, dass betroffene Personen durch Einschüchterung zahlen.