Muss Rewe mir eine Mahnung schicken bevor sie ein Inkassounternehmen beauftragen?
Ich habe bei Rewe mit Karte bezahlt. 42,60 Euro sollten abgebucht werden,Konto war aber nicht gedeckt. Danach wurde noch 2mal versucht geforderten Betrag + Gebühren abzubuchen. Mein Konto war aber weiterhin nicht gedeckt. Ich habe aber auch keine Mahnung erhalten oder die Möglichkeit den Betrag selber zu überweisen . Nun habe ich ein Inkassoschreiben bekommen mit einer Förderung von 130 Euro. Ist das rechtens oder kann ich wegen fehlender Mahnungen wiederspruch einlegen?
Mache grad meinen Meister und lebe dadurch am Existenzminimum daher bekomme ich gerade ziemliche Panik :(. Daher bitte ich um schnelle Hilfe und danke schon mal im Vorraus :)
3 Antworten
Welchen Weg der Gläubiger beschreitet, um an sein Geld zu kommen, bleibt ihm selbst überlassen! Mahnungen sind hier nie Pflicht. Der Gläubiger hätte genauso das Recht und die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zu beschreiten.
Nein, die müssen gar keinen Schriftverkehr mit Dir führen! Entweder zahlst Du - oder Du kannst eben nicht zahlen! Wenn Du nicht zahlen kannst, können die ohne jeglichen Schriftverkehr entsprechende Maßnahmen einleiten!
ob es rechtens ist weis ich nicht aber mit inkassounternehmen kann man ratenzahlungen besprechen
Das kann auch das Inkassounternehme, als Dienstleister von REWE, machen, muss es aber nicht
Muss Rewe mir auch keine Zahlungserinnerung schicken? Es gab halt keinerlei Schriftverkehr oder ähnliches. Ist das Ok? Und istdiese Kostenaufstellung rechtens?
Hauptforderung 42,60Euro Bankrücklastschriftkosten 16,50Euro
Adressermittlung 10,00Euro
Kosten des Payment Services 6,98Euro
Geschäftsgebühr 45,00Euro
Auslagen 9,00Euro