ec kartenzahlung offen

4 Antworten

Bezahle einfach die Hauptforderung selbst plus etwa 10 bis 15€ gebühren. Direkt ans Unternehmen und nicht ans Inkasso. Hintergrund zu den Gebühren: Neben der Rücklastschrift mussten die deine Adresse rausfinden. Das kostet etwas. Im Verwendungszweck ergänzen: "Nur HF + Rücklastschrift + Adressauskunft".

Dem Inkasso ein Dreizeiler: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe werden mit einer Strafanzeige beantwortet."

Vielen dank für deine Antwort...du hast mir damit sehr geholfen

hallo warum konnte der betrag nicht abgebucht werden hast du das nicht gemerkt??? ich bin mir nicht so sicher aber ich kann dir sagen, das ein inkassoinstitut keine weiteren mahnungen schickt sondern sofort weitere kosten entstehen wie z. b. zinsen mahngebühren bearbeitungsgebühren usw. diese weiteren gebühren kann ein inkassoinstitut dir natürlich auferlegen ob das 3 mal so hoch ist bezweifel ich allerding da solltes du dich mal bei der verbraucherzentrale informieren

Nö. Inkassos dürfen weder besondere "Bearbeitungsgebühren" noch besondere "Mahngebühren" verlangen. Zumindest nicht in dem Wortlaut.

Zinsen maximal 5% über Basiszins. Aber das darf auch nicht das Inkasso einstecken, das darf nur der Gläubiger selbst fordern.

Wenn der Betrag nicht abgebucht werden konnte und da irgendwo eine Rechnung offen stand, müsste da schon eine Information oder Mahnung seitens des Empfängers vorausgegangen sein. Kopiere den Brief des Inkassounternehmens und sende ihn an die Stelle, der Du die Zahlung zu leisten hattest. Frag in einem Begleitschreiben nach, was das soll und sie möchten Dir belegen, ob und wann sie Dir gegenüber die fehlende Überweisung (Abbuchung) beanstandet haben; außerdem, weshalb hier gleich ein Inkassounternehmen beauftragt wurde.

Schriftlich ist besser als telefonisch... oder gleich zweigleisig angehen.

Scheint ja ein schöner Saftladen zu sein.

Dummerweise sehen Gerichte es nicht als Notwendig an, bei einer Rücklastschrift nochmal zu mahnen. Die Rücklastschrift wird mit einer Verweigerung gleichgesetzt und da befindet man sich automatisch in Verzug.

Dennoch keine Rechtfertigung, Inkassogebühren zahlen zu müssen.

@mepeisen

Richtig. Doch meinte ich ja auch jene Stelle, wo er was p.Überweisung gekauft hat oder der er da etwas zu zahlen hatte. Wer also wollte zuerst das Geld aus der fehlgeschlagenen Überweisung haben noch bevor die Inkasso ins Spiel kam. Mit denen würde ich erst mal Kontakt aufnehmen.

@AHZ0653

Zwischen "fehlgeschlagener Überweisung" (Aktiv) und "fehlgeschlagener Lastschrift" (Passiv) gibt es aber einen rechtlichen Unterschied.

@mepeisen
Zwischen "fehlgeschlagener Überweisung" (Aktiv) und "fehlgeschlagener Lastschrift" (Passiv) gibt es aber einen rechtlichen Unterschied.

den jeder kennt, der hier mal gefragt hat ob man eine Überweisung zurückbuchen kann.

ist diese Vorgehensweise rechtens?

Yep.

Hauptforderung an Gläubiger zzgl. Zinsen, Rücklastschriftgebühren und Adressauskünfte.