Inkassodienst- Auch als Privatperson Beauftragung möglich?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schickt deinem Schuldner doch selber einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das geht sogar Online unter www.online-mahnantrag.de meisten reicht das aus eine Zahlungsunwilligen Schuldener zur Zahlung zu bewegen. Eine Inkassofirma kann letzendlich auch nicht mehr machen.

bine64 
Fragesteller
 16.04.2010, 10:33

Danke für den Link!

Offenbacher  16.04.2010, 13:21
@bine64

Auch wenn das ganze Online heisst, ist weiter der Postweg erforderlich.

Warum machst du es nicht über einen Anwalt.Inkasso kann um einiges teurer werden,die kassieren gut mit!

chromoson  16.04.2010, 09:56

Beim Schuldner.

Guppy194  16.04.2010, 10:03
@chromoson

ja aber nur wenn bei dem was zu holen ist, ansonsten gilt der alte Grundsatz: wer anschafft der zahlt auch.

am besten gerichtlichen Mahnbescheid,Formulare im Schreibwarenladen,da zahlste zwar auch Kosten,bei weitem aber nicht so viel,als wenn Du Anwalt oder Inklasso einschaltest,und wenn der Schuldner Zahlungsfähig ist,bekommste die Kosten erstattet,aslo ist das kostenrisiko auf die Gerichtskosten begrenzt,denn bei Zahlungsunfähigkeit bleibste auch noch auf Anwalt oder inkassokosten sitzen,und mehr als nen Mahnbescheid beantragen machen die auch nicht

Sie nehmen alles an, wenn es für sie halbwegs lukrativ ist. Je größer der zu eintreibende Betrag ist, desto eher nehmen sie es an.
Vielleicht ist ein kleines Inkassobüro für private Zwecke besser?

Ein Inkassoinstitut bietet seine Dienstleistung grundsätzlich jedermann an. Die mir bekannten Geschäftsmodelle sehen aber in der Regel so eine Art "Flatrate" für Aufträge durch die Kunden vor. Für einzelne Forderungen macht das kein Sinn. Darüber hinaus ist Inkasso kein Wundermittel, sondern dient eher gewerblichen Kunden der Auslagerung des Mahn- und Titulierungswesen. Wenn der Schuldner auch nicht zahlt, kommen zusätzliche Kosten auf einen Auftraggeber zu, da dann zusätzlich der Anwalt bezahlt werden muss. ZWar ist der Schuldner zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten verpflichtet, dies aber nur, soweit er sich mit seiner Leistung in Verzug befindet, §§ 286 ff. BGB. Ein nebeneinander von Inkasso- und Anwaltskosten ist vom Gegner aber nicht ohne weiteres zu erstatten, da die Gerichte hier in der Regel der Auffassung sind, dass der Gläubiger seine Schadenminimierungspflicht verletzt hat (es ginge halt auch billiger).

Also: Gehe gleich zum Anwalt, ist für die Privatperson am besten.

fleppenweg  16.04.2010, 10:02

nein....auch der Anwalt ist sehr teuer!!!! mahnen mit Mahnbescheid kann man auch ohne Anwalt!und bekommt den selben Titel!

Drachentoeter  16.04.2010, 10:29
@fleppenweg

DH! besonders wenn nicht klar ist ob der Schuldner auch Zahlungsfähig ist, ist das Kostenrisiko beim gerichtlichen Mahnbescheid den man selber veranlasst am geringsten.

Offenbacher  16.04.2010, 13:02
@fleppenweg

Der Anwalt ist günstiger als erfolgloses Inkasso mit anschließendem Anwalt.

Zudem ist der Mahnbescheid über den Anwalt deutlich schneller erwirkt, da Anwälte nur noch im elektronischen Datenaustauschsverfahren Mahnbescheide beantragen dürfen, was zu einer deutlichen Beschleunigung führt. Privatpersonen, die nicht über eine qualifizierte Signaturkarte verfügen, ist dieser Weg verwehrt. Zudem ist das MB-Formular mit einigen Fallstricken versehen, sodass man auch hier ohne fachliche Hilfe (zeitraubende) Fehler machen kann.

Im übrigen: Wenn der Titel erst mal da ist, muss man daraus auch vollstrecken. Klar, man kann den Gerichtsvollzieher selbst beauftragen, aber (erfolgreiche) Vollstreckung ist eine komplizierte Materie, mit der man auch besser einen Profi betraut.

Und Anwälte sind gar nicht so teuer:

http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/anwalt/