Agentur für Arbeit Inkasso will Forderung von Jahren, verjährt?
Habe vor paar Tagen eine Forderung vom Agentur für Arbeit Inkasso-Service gekriegt. Und zwar einmal eine FO für mich und meine kleine Schwester.
Meine Forderung ist am 10.03.2014 fällig gewesen, da ich mir aber sehr sicher bin das die Zahlung getilgt wurde aber ich leider keine "richtigen Beweise" habe, würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich hätte es umzugehen die FO. Da wäre noch eine FO von mir, die am 28.01.2013 fällig war, da bin ich auch sicher das die getilgt worden ist.
Halt noch die FO von meiner Schwester die am 28.01.2013 fällig war. Die ganzen Rechnungen wollen die spätestens bis zum 20.07.2017 haben.
Haben schon die telefonisch angerufen um das Problem zu lösen... da wird halt nur gesagt das die noch offen sind und bla bla bla. Wir haben über nea Vorgangsnummer die ganzen Rechnung die früher offen waren getilgt und die Dame meinte auch früher, es wären keine weiteren Forderungen offen aber die finden halt nicht den Eintrag dass die Rechnungen alle getilgt worden sind heute.
Und jetzt auf einmal kriegen hier wir die ganzen Forderung von früher wieder rein.
Was wäre eure Idee/Vorschlag?
Ein "Widerspruch Schreiben" würd ich jetzt denken oder wenn ja wie und was soll alles als Anlage beigefügt werden..?
Danke für eure Vorschläge
3 Antworten
Ihr werdet das doch überwiesen haben.
Falls Ihr keine Kontoauszüge mehr habt, lasst Euch von der Sparkasse was ausdrucken und schafft das persönlich ins AA. Lasst Euch die Abgabe auf einer Kopie, die Ihr mitnehmt, mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
Allgemeine Verjährungsfrist im Sozialrecht sind 4 Jahre. 2013 und jünger sind also noch nicht verjährt.
Kontoauszüge sind 13 Jahre aufzubewahren. Wenn du das nicht getan hast kannst du kostenpflichtig die Bank bitten welche für den Zeitraum der vermeintlichen Tilgung zuzusenden.
Dispokredite die im Zusammenhang mit Girokonten gar nicht so selten sind, sind Verbraucherdarlehen.
Bei Verbraucherdarlehensgeschäften gibt tw. es eine 10-jährige Verjährungshemmung.
Erst nach Ablauf dieser 10 Jahre beginnen die 3 Jahre Regelverjährungszeit.
Um hier also sicher zu gehen, dass man sich nicht auf eine Verjährung beruft, die noch gar nicht eingetreten ist, sollten Kontoauszüge entsprechend lange aufbewahrt werden.
Dass dein Kommentar nun wirklich schwachsinnig war, hast du nun sicher erkannt und ziehst diesen zurück.
Ist doch sicherlich vom Konto abgegangen ?
Die Bank hebt Belege 10 Jahre auf
Kontoauszüge sind als Privatperson nur 4 Jahre aufzubewahren. 13 Jahre ist Quatsch und das von einem Experten.