In Gegenverkehr geraten. Was würde passieren, wenn dies die Polizei es sieht?

15 Antworten

Man könnte Dich verdächtigen, dass Du unter Alkohol oder Drogen gestanden hast. Dann wirst Du angehalten und musst einen Test machen. Vielleicht solltest Du mal dort fahren wo nicht soviel Straßenverkehr ist. Du hast zu wenig Fahrpraxis.

Sowas sollte überhaut nicht passieren, weil es richtig gefährlich werden kann.

Anscheinend bist Du noch nicht reif für den Straßenverkehr - nimm lieber noch ein paar Fahrstunden... Wie hast Du den Führerschein überhaupt geschafft?

Die Polizei würde Dir den Schein nehmen.

Die Polizei würde Dir den Schein nehmen.>

So eine Antwort ist völliger Blödsinn. Wenn jeder der mal einen Fehler im Straßenverkehr begeht seinen Führerschein los wäre, hätten 95 % der Autofahrer keine Fahrerlaubnis mehr.

Und sag jetzt nicht, Dir ist noch nie ein Fehler im Straßenverkehr passiert, der auch zu einem Unfall hätte führen können.

Sowas sollte überhaut nicht passieren, weil es richtig gefährlich werden kann. >

Da stimme ich Dir natürlich uneingeschränkt zu.

Dennoch stellt diese Ordnungswidrigkeit keinen Verstoß da, der mit einem Fahrverbot geahndet wird. Es ist lediglich ein Bußgeld von 80,00 Euro, einen Punkt in Flensburg und eine Nachschulung, wie eine Verlängerung der Probezeit fällig.

@Ginger1970

Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit: Entzug der Fahrerlaubnis

Die Antwort war zwar etwas vorgegriffen - aber kein "völliger Blödsinn". Aber wenn jemand so unsicher ist, kann es ja schnell dazu kommen...

Außerdem fahren sicher nicht 95% aller Fahrer auf die linke Spur. DAS ist Blödsinn!

@Ginger1970

Wenn hier Jemand eine Frage stellt, bezieht sich meine Antwort auf genau das was da da steht.

Ich kann hier nicht immer auf alle Eventualitäten eingehen.

Und da aus der Fragestellung nicht hervorgeht, dass bereits weitere Verstöße begangen hat, bin ich da drauf auch nicht eingegangen.

Außerdem fahren sicher nicht 95% aller Fahrer auf die linke Spur. DAS ist Blödsinn!>

Das 95 % aller Fahrer schon mal auf der linken Spur gefahren sind habe ich auch nicht behauptet. Ich habe geschrieben:

Wenn jeder der mal einen Fehler im Straßenverkehr begeht seinen Führerschein los wäre, hätten 95 % der Autofahrer keine Fahrerlaubnis mehr.>

Da von die Rede von Fehlern, aber nicht von Fehlern ausschließlich auf das Rechtsfahrgebot bezogen sind.

Lieber Juergen, bitte sieh ein, du kannst noch nicht fahren und das Auto fährt dich statt dass du es im Griff hast! Nimm dringend noch Fahrstunden, geh auf den Übungsplatz, nimm für Fahrten jemanden mit, der dich berät und dich auf Gefahren hinweist, übe, bis du sicherer bist und das Gefühl dir sagt, du schaffst es auch, wenn mehr Verkehr ist und du die Strecke nicht kennst. Es ist eine Gewohnheitssache, das Fahren, du wirst reinwachsen, aber Im Moment stellst du eine Gefahr für uns alle dar, ob Fußgänger.ob Radler, ob anderer Verkehrsteilnehmer. der führerschein wäre sofort weg, wenn dich die polizei zufällig sieht. So was darf nicht geschehen!

Hier kann es wie so oft eher heißen: Wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn also nichts passiert ist, wird das für dich auch keine Folgen haben!

Hattest jedenfalls einen echten Schutzengel!

Wenn was passiert wäre, kann ich dir aber nicht sagen, was die Folgen wären!

Ich würde mich beim Fahren sehr stark konzentrieren, dann sollte es nicht mehr soweit kommen. Ich kannte mal einen, der geriet drei Tage nach dem Führerscheinerhalt in der Innenstadt in den Gegenverkehr - weil er sich im Fußraum nach einer runtergefallenen CD gebückt hat...

Wenn was passiert wäre, kann ich dir aber nicht sagen, was die Folgen wären!>

Du meinst sicherlich, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre.

Im Falle eines Unfalles muss man unterscheiden, ob es einen Unfall mit oder ohne Verletzte gegeben hat.

Ohne Verletzte ist es trotzdem nur eine Ordnungswidrigkeit, die laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt geahndet wird:


Tatbestandsnummer: 102625

Tatvorwurf: Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Das bedeutete die Folgen wären bis auf ein 20,- Euro höheres Bußgeld die Gleichen wie im Fall ohne Unfall.

Gibt bei den Unfall Verletzte, sieht die Sache etwas Anders aus.

Im Fall von Verletzten hat der Unfallverursacher mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:


§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Allerdings wird die fahrlässige Körperverletzung gem. §230 StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei den es liegt öffentliches Interesse vor.

Dieses war aber nur zu Info und trift auf die Frage des Fragestellers nicht zu.

Schöne Grüße
TheGrow