Fahre nach Kosovo (Balkan) mit Kosovarischem Pass aber deutschen befristeten Aufenthaltstitel?

3 Antworten

Die Aufenthaltserlaubnis hat bei der Ausreise KEINE Bedeutung, sondern NUR bei der Einreise. Wenn ihr also vor dem 4.Januar wieder Einreist, ist alles i.O. . Wenn aber dein Reisepass nicht mindestens noch 3 Monate gültig ist, wird es bei der Widereinreise Probleme geben!

Also du bist dir sicher das ich so gesehen sogar am 3. Januar zurückkommmen könnt und ich keine Probleme wegen meinem Aufenthaltstitel kriege? Wegen meinem Pass alleine mache ich mir keine sorgen er hat noch bis 2018.

Wer kann sich Heutzutage noch Sicher sein?

@aribaole

Weiß echt nicht. Hab nur gehört das der Aufenthalt anscheinend auch 3 Monate braucht um keine Probleme zu bekommen. Kann mir aber nicht vorstellen dass, das wirklich so ist.

Du hast nur eine Duldung?, d.h., dann 

 Duldung bedeutet Ausreisepflicht, Aussetzung der Abschiebung. Wenn der Duldungsinhaber das Land verlässt, kommt er meist nicht wieder rein.

Ich bin in Deutschland geboren. Wir reisen seit 15 Jahren mit diesem Aufenthaltstitel. Ich habe außerdem bald meinen befristeten Aufenthaltstitel und ich kann mir auch wenn ich will den deutscheb Pass machen.

Das alles kann ich erst ab dem nächsten Jahe machen und das beansprucht natürlich etwas Zeit.

Da wir aber jetzt schon für paar Tage mit diesem befristeten Aufenthaltstitel reisen wollen (mit dem wir außerdem immer reisen!!!also wirklich jedes Jahr) blos jetzt ist es halt so das wir genau reisen wollen obwohl der Aufenthaltstitel kurz vor seinem Ablauf ist (neuer bzw Unbefristeter Aufenthaltstitel ist schon angefordert) der braucht allerdings noch einige Wochen bis zur Fertigstellung beim Landratsamt. 

Und uns ist jetzt zu Ohren gekommen das wir mit diesem Aufenthaltstitel bei der Einreise Probleme haben könnten weil er nur noch so wenig Aufenthalt hat. 

@Shqiptari05

Staatsangehörige von Kosovo unterliegen weiterhin der Visumspflicht, auch/sogar  wenn sie Inhaber eines serbischen Passes sind... s. auswärtiges Amt .. 3. September 2015

Geduldete dürfen nur in Ausnahmefällen in andere Schengener Staaten reisen z. Bsp. im Rahmen von Schulausflügen..

 wenn ihr als Geduldete in Euer Herkunftsland reist , droht Euch dort ja keine Gefahr und somit wird die Duldung hinfällig.. .. 

dazu ...

 Ich habe außerdem bald meinen befristeten Aufenthaltstitel und ich kann mir auch wenn ich will den deutscheb Pass machen.
 Du meinst unbefristeten? oder?.. den erhält man wenn man 60 Monate ohne aufstockende Sozialhilfen sich und seine Fam. ernährt hat .. also sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist ..

 Du könntest  eingebürgert werden wenn Deine Eltern das erfüllen /bzw. vor 2000 erfüllt hatten,kommt auch  auf Dein Alter drauf an ..und was für eine Sozialprognose für Dich erstellt wird.. im Fall einer Ermessungseinbürgerung..

m. lieben Grüßen 

 

Also du bist dir sicher das ich so gesehen sogar am 3. Januar zurückkommmen könnt und ich keine Probleme wegen meinem Aufenthaltstitel kriege? Wegen meinem Pass alleine mache ich mir keine sorgen er hat noch bis 2018.