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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Meldepflicht resultiert aus dem Beziehen einer WOHNUNG.

Das Bundesmeldegesetz definiert den Begriff der Wohnung im Sinne der Meldepflicht ganz genau in § 20:

§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Als Wohnung zählen also z.B.:

  • Mietwohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Bungalows
  • Hotels
  • Herbergen
  • Wohnwagen (wenn nahezu ortsfest)
  • etc.,

und müssen also angemeldet werden. Für z.B. Hotels gelten aber gesonderte Vorschriften.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sorry aber für so wenig Wohnfläche würde ich nie 99.000€ ausgeben.Unsere hat 110.000€ mit sehr viel mehr Fläche gekostet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Maudeyy 
Fragesteller
 02.12.2020, 23:49

Also kann man in einem bungalow leben als hauptsitz ohne nebenbei nh wohnung angemeldet haben zu müssen oder sowas?