In Deutschland geboren aber bekomme keinen unbefristeten aufenthalt?

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Gemäß § 33 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) muss (kein Ermessen!) die Ausländerbehörde einem in Deutschland geborenen Kind eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen. Auch wenn danach die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilen muss, sollte unbedingt kurzfristig nach der Geburt ein entsprechender Antrag gestellt werden um sicherzustellen, dass die Ausländerbehörde auch wirklich tätig wird.

http://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de/aufenthaltserlaubnis-fuer-kinder-aufgrund-ihrer-geburt-in-deutschland/

Ich lebe seit 27 Jahren in Deutschland. Also mit dem Antrag kurz nach der Geburt wird wohl nichts mehr :D aber so wie ich es rauslassen konnte, steht mir ein unbefristeter Aufenthalttitel zu.