In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

1 Antwort

Das Finanzamt braucht in erster Linie als Versteuerungsgrundlage den Gewinn aus der EÜR. Du musst dem FA bezüglich der Einlagen nichts erklären. Sollte für das FA deine Zahlen suspekt vorkommen, so wird das FA entsprechend nachfragen. Schuldzinsen schlagen sich bei der Bezahlung in der EÜR nieder.