Buchhaltung, aus einer Firma zwei Firmen voneinander trennen

3 Antworten

Da ja der Eigentümer der gleiche ist, nimmst Du es zum Buchwert raus und buchst es beim anderen mit gleichem Wert wieder ein. AfA bleibt auch gleich.

Als Buchverlust.... (?) ... nehme ich an...

@Euphresia

Nein. Das würde erfolgsneutral gegen Entnahme (alt) und Einlage (neu) gehen.

@Euphresia

nimmst Du es zum Buchwert raus und buchst es beim anderen mit gleichem Wert wieder ein.

Deshalb schrieb ich doch extra "zum Buchwert raus," also völlig erfolgsneutral.

Du hast die Schlussbilanz der alten "Gesamtfirma", genannt Firma 1.

Jetzt legst Du 2 neue Betriebe an, die Firmen 2 und 3.

Das Schlussbilanzvermögen der Firma 1 verteilst Du jetzt zu Buchwerten auf die Firmen 2 und 3. Zu entscheiden ist nur, welches Wirtschaftsgut welcher der neuen Firmen zuzurechnen ist.

Das Kapital bleibt jedoch insgesamt unverändert.

Jetzt buchst Du die Geschäftsvorfälle in den Firmen 2 und 3.

Ich weiß nicht, welches Buchungssystem Du hast.

Da auch die Umsatzsteuer- Voranmeldungen schon für beide neuen Betriebe zusammengefasst werden müssen, solltest Du die Möglichkeit der Konsolidierung für die Umsatzsteuer haben, Stichwort "Organkreis".

Alle Bestände (Schulden oder Vermögen) werden mittels Entnahmebuchung gegen den Sammelposten Veräußerungswert des ausgegliederten Unternehmens gebucht. Der saldierte Sammelposten wird in das Anlagevermögen ungebucht, in dem BereichBeteiligungen oder ähnliches.