Betriebsaufgabe - Buchunungen?

2 Antworten

Unternehmer, die ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr haben und ihren Geschäftsbetrieb aufgeben wollen, können dies rückwirkend bis 31.03. des Folgejahres tun.

In ihren Fall endet die Geschäftstätigkeit mit dem 31.12.2013.

Etwaige Umsätze nach dem 31.12. werden als nachlaufende Betriebseinnahmen und -ausgaben behandelt und in einer Gewinnermittlung dargestellt.

Die Unternehmereigenschaft zur Umsatzsteuer endet erst mit dem Einstellen aller unternehmereischen Betätigungen.

Per 31.12.2013 sind somit die Entnahmegewinne zu entwickeln. Es wird nix mehr umgebucht!!! Der Betriebsaufgabegewinn ist steuerbegünstigt zu behandeln. Alles was in das Privatvermögen übergeht ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen.

Wer sich unnötige Arbeit machen will, kann allerdings noch eine Abwicklungsbilanz zu 31.01.2014 erstellen.

Danke für die Antwort.

Per 31.12.2013 ist eine "ganz" normale Bilanz erstellt und auch eingereicht und schon alles durch Beim FA.

Ich wollte jetzt per 31.01.2014 ein Schlußbilanz erstellen. 

Den Verkaufserlös muss ich ja ber der Einkommensteuererklärung angeben und nicht in der Bilanz , oder liege ich da falsch?

Ich mache nun wie gesagt per 31.01.2014 eine "normale" Schlußbilanz mit allen ausgewiesenen Vermögensgegenständen und Werten. Habe alle darauf follgenden Abwicklungskosten als sonst Verbindlichkeiten eingebucht.- Hoffe das das richtig ist.

LG