Trotz Ausbildung Freiheitsstrafe?

7 Antworten

Kommt drauf an, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Bei Jugendstrafrecht und einer Ausbildung, in der du bisher nur gutes Verhalten gezeigt hast, kannst du mit Glück mit einem blauen Auge davon kommen.

Wenn du aber nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt wirst, und deine Vorgeschichte negatv bewertet wird, kanns auch ganz anders ausgehen.

Was sagt dir denn dein Anwalt? Immerhin gibt es ja schon eine Klageschrift und einen Termin zur Hauptverhandlung. Ohne Anwalt wirst du da ja nicht hin gehen können.

Ich werde jetzt zum ersten Mal nach dem Erwachsenen Strafrecht beurteilt
Und habe einen pflichtverteidiger
Der Termin dafür ist erst morgen

@Otyrion

Ok, dann wird der dir auch alles Relevante mitteilen. Wenn zu den ersten zwei Fällen schon genug Zeit vergangen ist, wäre das vorteilhaft. Aber echte Rechtsberatung wirst du hier dann leider nicht bekommen, dazu braucht es deinen Anwalt. Viel Erfolg!

das kann man so schlecht sagen. der richter wird sich alle aussagen anhören und alle beweise ansehen und dann ein urteil erlassen

Solche Fragen sind aus der Ferne leider nicht wirklich "eindeutig" beantwortbar, aber grundlegend KÖNNTE man grob von folgenden ( möglichen ) Szenarien in einer vermuteten Notwehrsituation ausgehen :

 - In der Anklageschrift steht nur DAS drin, weswegen Du auch konkret beanzeigt wurdest, auch WENN es im Rahmen der Notwehr erfolgt sein KÖNNTE. Die genauen Umstände der gesamten Geschichte werden im Anhörungsverfahren / der gerichtlichen Vernehmung erörtert.

 - wenn Du den Richter dann von Deiner Unschuld an der Situation, aus Deiner Sicht zudem eine reine Reaktion als Notwehr-Handlung,  sowie dann auch der Angemessenheit Deiner Gegenwehr überzeugen kannst, so könntest Du vom Vorwurf der Körperverletzung entweder komplett, oder zumindest wegen geringer Schuld komplett freigesprochen werden. Dann läuft Deine noch bestehende Bewährung wie damals festgesetzt einfach weiter.

 - wenn Du das Gericht nicht , oder nicht vollständig von Deiner grundlegenden Unschuld an der Situation überzeugen kannst, bzw. nach dessen Ermessen zu heftig reagiert hast in Deiner Notwehr, so bekommst Du mit viel Glück eventuell noch mal eine Geldstrafe und / oder (Arbeits-) /Therapieauflage, ggf. nebst nochmaliger Verlängerung der laufenden Bewährung.

 - wenn absolut alles gegen Dich spricht und das Gericht mangels Glaubhaftigkeit Deiner Argumenation nicht zuspricht, dann KÖNNTEST Du im schlimmsten Fall aber auch mit einem Widerruf Deiner lfd. Bewährung rechnen müssen und nebst der alten Haftstrafe auch noch dabei noch eine Geldstrafe oder weitere Monate FS oben drauf bekommen.

Grundlegend richtet es sich daher nach der These der grössten Glaubwürdigkeit vor Gericht, der Gesamtsituation und der Schwere der Handlungen der beteiligten Personen, ob Du freigesprochen wirst, eine Teilschuld mit weiteren Auflagen weiterhin ( letztmalig ) zur Bewährung bekommst, oder ob Du schlimmstenfalls doch "einfahren" musst.

Da du bereits zweimal wegen eines solchen Vergehens angeklagt wurdest, könnte es für den Richter natürlich gut so aussehen, als ob du dich jetzt ein drittes Mal desselben Vergehens schuldig gemacht hast.

Insofern dürftest du da schon ziemlich schlechte Karten haben. Inwieweit deine Ausbildung noch als sozialisieren de Maßnahme gewertet werden kann, wird auf jeden Fall im Ermessensspielraum des Richters liegen.

Ich persönlich würde aber nicht damit rechnen an deiner Stelle.

Auch wenn die Tat davor fast 2 Jahre her ist ? Und eigentlich ich der geschädigte bin ? Was ist das denn für ein rechtsstaat

@Otyrion

Als schon verurteilter, noch unter Bewährung stehender Schläger den Rechtsstaat kritisieren - sauber, kommt echt gut.

Wenn du diesmal wirklich unschuldig bist, wird das Gericht das feststellen. So blöd sind Richter auch nicht.

Solltest du doch verurteilt werden und einfahren befindest du dich in guter Gesellschaft. Da sind nur unschuldig Verurteilte.

@Otyrion

Oh bitte, nicht jetzt die alte Leier vom "Rechtsstaat".

Dein bisheriges Verhalten (auch wenn es schon länger her ist) zeigt eine Tendenz dazu, Konflikte mit Gewalt zu lösen. Wenn dir nun das gleiche Vergehen erneut vorgeworfen wird, ist es nur normal dass man dann immer stärker den Eindruck erhält, dass du nach wie vor Gewalt als Lösung ansiehst.

Und ein Rechtsstaat wäre ein schlechter Rechtsstaat, wenn er die Vorgeschichte eines Angeklagten außer Acht lassen würde.

@GoodFella2306

Ist halt das Problem, dass es immer Leute gibt und als Zeugen die Unwahrheit sagen.. müssen nur hoffen, dass es nicht rauskommt, das ist strafbar.

Du solltest einen Anwalt konsultieren.
Wenn Du das nicht selbst bezahlen kannst kann der Anwalt Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Mir wurde bereits ein pflichtverteidiger zugewiesen